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Bundesamt für Strassen ASTRA

ASTRA: Massgeschneiderte Führerausweiskategorien für Feuerwehren

Bern (ots)

Im Zuge der Harmonisierung der Führerausweiskategorien
mit dem EU- Recht wurden auf den 1. April 2003 auch die speziellen 
Bestimmungen für Feuerwehren angepasst. Nach zum Teil berechtigten 
Protesten hat das Bundesamt für Strassen ASTRA in Zusammenarbeit mit 
den Feuerwehren nun eine Lösung ausgearbeitet, wonach die 
sicherheitsrelevanten Ausbildungskriterien auf höheren Niveau 
belassen werden, hingegen der Aufwand für die Theorieprüfung 
verringert wird (teilweiser Verzicht auf die für Feuerwehrzwecke 
irrelevanten Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV). 
Die neuen Regelungen werden voraussichtlich im Oktober 2003 in Kraft 
treten.
Das Bundesamt für Strassen hat mit Unterstützung der 
Feuerwehrorganisationen, Vertretern der Fahrlehrerverbände und der 
Vereinigung der Strassenverkehrsämtern eine Lösung gefunden, bei 
welcher der Ausbildungsaufwand zum Führen eines Feuerwehrmotorwagens 
reduziert werden kann. Dies nachdem die Feuerwehren Probleme bei der 
Rekrutierung von Miliz-Feuerwehrleuten geltend gemacht hatten. 
Künftig müssen Führerinnen und Führer von Feuerwehrmotorwagen nicht 
mehr die Lastwagentheorieprüfung bestehen, sondern eine spezielle, 
auf die neuen Unterkategorien C1 und D1 zugeschnittene Prüfung 
ablegen, bei der lediglich Kenntnisse über den Geltungsbereich der 
Arbeits- und Ruhezeitverordnung verlangt werden.
Die Bestimmungen für die praktische Prüfung werden aus 
Verkehrssicherheitsgründen beibehalten. Personen, die 
Feuerwehrmotorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg 
führen wollen, erwerben die Unterkategorie C1 mit Zusatzcode 118. 
Zur Führerprüfung müssen sie ein Fahrzeug mit einem Betriebsgewicht 
von mehr als 7500 kg verwenden. Wer die neue Unterkategorie D1 
erwirbt, darf auch Fahrzeuge der Unterkategorie C1 führen. Diese 
Erleichterung (gegenüber der normalen Lastwagenprüfung) ermöglicht 
Feuerwehrangehörigen aller Gemeinden mit ihrem eigenen Fahrzeuge zur 
Prüfung anzutreten, was die Kosten senkt.
UVEK
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Informationsdienst Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91

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