ASTRA: Massnahmen gegen Lastwagenstaus wegen deutscher LKW-Maut beschlossen
Bern (ots)
Erhöhung der Anzahl Maut-Terminals und fremdsprachenkundige Informationsteams als Hilfestellung für Chauffeure: mit diesen beiden Massnahmen sollen die befürchteten Lastwagenstaus an der Grenze nach Deutschland als Konsequenz der Einführung der deutschen LKW-Maut möglichst vermieden werden. Dies sind die Hauptresultate der vom Bundesamt für Strassen ASTRA eingesetzten deutsch- schweizerischen Koordinationsgruppe zur Begleitung der Einführung der deutschen LKW-Maut. In die Vorbereitungen werden auch die Lastwagenverbände einbezogen. Ziel ist ein möglichst gutes Handling der am 2. November in Kraft tretenden deutschen LKW-Maut durch Schweizer und internationale Transporteure.
Entgegen den bisherigen deutschen Beschlüssen wird die LKW-Maut nicht schon ab dem 31. August, sondern erst ab dem 2. November erhoben. Der zweimonatige Aufschub soll eine gebührenfreie Einführungsphase ermöglichen und erlaubt eine optimalere Vorbereitung der Betriebsabläufe an den beiden betroffenen Grenzübergängen (Basel / Weil am Rhein und Thayngen Bietingen), insbesondere aber mehr Zeit für die Transporteure bezüglich Wahl des Einbuchungssystemes und Ausbildung ihres Personals.
Von den Transporteuren wird entscheidend abhangen, welche Auswirkungen die Einführung der deutschen LKW-Maut auf das Verkehrsgeschehen im Grenzbereich Deutschland Schweiz haben wird. Eine automatische Einbuchung mit einer deutschen OBU (On Board Unit) oder eine Einbuchung per Internet haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Verkehrsfluss. Nur die manuellen Einbuchungen am Terminal kosten Zeit (vor allem in der Startphase). Damit die Rückstaus vor den Zollanlagen in Basel / Weil am Rhein und Thayngen vermieden bzw. verringert werden können, beginnt die Testphase an der Grenze erst im Oktober. Im September haben die Chauffeure die Möglichkeit an den Maut-Terminals im Landesinneren von Deutschland zu üben. Zusätzlich haben sich die deutschen Betreiber bereit erklärt, die von schweizerischer Seite geforderte Anzahl Mautstellenterminals zu installieren. Sie werden an den Mautstellenstandorten auch fremdsprachenkundige Informationsteams einsetzen, um den Chauffeuren beim Einbuchen behilflich zu sein. Ein entsprechendes Kommunikationskonzept wurde verabschiedet.
Das manuelle Einbuchen muss nicht an der Grenze geschehen, es kann grundsätzlich an jeder beliebigen Mautstelle erfolgen. Der Absicht der deutschen Betreiber, Mautstellen auch auf schweizerischen Raststätten einzurichten, konnte seitens der betroffenen Kantone nicht zugestimmt werden, da die beschränkten LKW-Parkplätze schon heute überbelegt sind und es deshalb zu gefährlichen Rückstaus auf die Autobahn führen würde. Geprüft wird die Möglichkeit, allenfalls in der Schweiz Maut-Terminals einzurichten, an Orten wo die Chauffeure ohnehin zum kurzzeitigen Anhalten gezwungen sind und die Maut-Einbuchung ohne grossen Zeitverlust erfolgen könnte. Da auf deutscher Seite vor dem Beginn der mautpflichtigen Strecke (Neuenburg) der A 5 auch zu wenig geeignete Standorte für Mautstellen vorhanden sind, hat die Schweizer Delegation beantragt, die Möglichkeit einer nachträglichen Einbuchung zu prüfen, zumindest im Falle grösserer Rückstaus vor der GZA Basel / Weil am Rhein.
Dies sind die Resultate der zweiten Sitzung der deutsch- schweizerischen Koordinationsgruppe zur Begleitung der Einführung der deutschen LKW-Maut, die heute in Basel unter der Leitung von Willy Burgunder, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Strassen stattfand.
Die nächste Arbeitsphase dient der konkreten Umsetzung der beschlossenen Massnahmen und des Kommunikationskonzeptes.