Geldwäschereigesetz: Zurück zum ordnungsgemässen Gesetzesvollzug
Bern (ots)
Der Bundesrat ist sich gewisser Vollzugsprobleme bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes (GwG) bewusst. Er misst der Behebung der auch im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 29. Juni 2001 namhaft gemachten Mängel hohe Bedeutung bei und wird alles daran setzen, so rasch wie möglich einen ordnungsgemässen Gesetzesvollzug sicher zu stellen. Dies bekräftigte die Landesregierung an ihrer heutigen Sitzung bei der Behandlung von drei parlamentarischen Vorstössen.
Besorgt gezeigt über die Vollzugsprobleme hatten sich die Sozialdemokratische Fraktion in einer Interpellation sowie die Nationalräte Christian Grobet (PdA/GE) und Jean Spielmann (PdA/GE) in je einer Motion. Der Bundesrat zeigte sich bereit, Grobets Motion teilweise und diejenige Spielmanns vollumfänglich entgegenzunehmen. Die Behauptung Spielmanns, der Bundesrat füge sich dem Willen der Finanzkreise, wies die Landesregierung dabei in aller Form zurück. Im weiteren hielt sie fest, sie schenke diesem wichtigen Dossier vollumfänglich die Beachtung, die ihm gebühre.
Kontakt:
Peter Siegenthaler, Eidg. Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 322 60 05
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
e-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch