Luftverkehr: Botschaft verabschiedet
Bern (ots)
Mit Zustimmung der Eidgenössischen Finanzdelegation hat sich der Bundesrat verpflichtet, insgesamt 1,6 Milliarden Franken an das Redimensionierungskonzept der nationalen Zivilluftfahrt beizusteuern, zusätzlich zu den 450 Millionen Franken, mit denen der Bund bereits den reduzierten Oktober-Flugplan finanziert hatte. Der Bundesrat hat heute die Botschaft über die Verpflichtungs- und Zahlungskredite verabschiedet, die gemäss Finanzhaushaltgesetz dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet werden müssen.
1931 wurde mit Unterstützung des Bundes die Fluggesellschaft Swissair ins Leben gerufen. Sie entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem Prunkstück der Schweizer Wirtschaft und der internationalen Zivilluftfahrt. Anfangs der achtziger Jahre leiteten die Vereinigten Staaten die Öffnung der Luftverkehrsmärkte und die Teilprivatisierung der Luftverkehrsunternehmen ein. Europa zog Anfang neunziger Jahre nach, und unsere nationale Fluggesellschaft war gezwungen, neue Überlebensstrategien zu entwickeln. Das Scheitern dieser Strategien, vor allem aber die viel zu spät und zu zögerlich eingeleitete Kurskorrektur sowie die weltweite Krise des zivilen Luftverkehrs, die durch die Auswirkungen der tragischen Ereignisse vom 11. September 2001 eine zusätzliche Verschärfung erfuhr, stürzten die Unternehmen der SAirGroup Holding, zu denen auch die Swissair gehört, in eine ausweglose finanzielle Lage.
Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist die Existenz einer nationalen Fluggesellschaft mit interkontinentalen Verbindungen von erheblicher Bedeutung. Angesichts dieser Tatsache und den massiven negativen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen einer Nullösung hat der Bund schliesslich eingewilligt, sich am Konzept für die Erhaltung einer redimensionierten schweizerischen Fluggesellschaft und damit eines leistungsfähigen Hub-Systems auf dem Flughafen Zürich finanziell zu beteiligen. Das entsprechende Konzept sieht vor, dass die Crossair einen Teil der bisher von der Swissair betriebenen Flotte (bis zu 26 Mittelstrecken- und 26 Langstreckenflugzeuge) und Fluglinien übernimmt. Trotz einer verringerten Anzahl von Flügen und Destinationen ist dadurch die Präsenz unseres Landes sowohl europa- wie weltweit gesichert und die direkten internationalen Flugverbindungen, die für das reibungslose Funktionieren unserer Wirtschaft von nicht zu vernachlässigender Bedeutung sind, bleiben aufrechterhalten.
Die Umsetzung des Konzeptes bewirkt umfangreiche Kosten und ist mit Risiken verbunden. Der Bund hat sich deswegen schon sehr früh um die Mobilisierung aller Kreise bemüht, die an der Existenz einer nationalen Fluggesellschaft mit interkontinentaler Anbindung interessiert sind. Die zu Stande gekommene Vereinbarung sieht vor, dass der Bund 1,6 Milliarden Franken an die rund 4 Milliarden Franken beisteuert, die zur Verwirklichung des Redimensionierungskonzeptes unerlässlich sind. Er tut dies auf zwei Arten: Erstens zeichnet er im Betrag von 600 Millionen Franken Aktien im Hinblick auf eine höhere Kapitalausstattung der neuen Gesellschaft. Zweitens gewährt er der Swissair ein Darlehen von einer Milliarde Franken zur Finanzierung eines reduzierten Flugbetriebes im Winterflugplan 2001/2002. Der Bundesrat hat sich mit Zustimmung der Eidgenössischen Finanzdelegation rechtlich zur Leistung der obengenannten Summen verpflichtet. Nach Finanzhaushaltsgesetz werden die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungskredite mit der vorliegenden Botschaft den eidgenössischen Räten zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet. Weitere dem Parlament zur Genehmigung unterbreitete, betragsmässig aber bedeutend bescheidenere Zahlungskredite sind ebenfalls eine direkte Folge des gewählten Redimensionierungskonzeptes. Sie betreffen Verwaltungsaufwendungen für das Projektmanagement (Beizug externer Berater), die Emissionskosten der notwendigen Refinanzierungsmassnahmen und die Fortsetzung der Sonderprüfung, mit der die Ursachen und Verantwortlichkeiten für das Scheitern der SAirGroup geklärt werden sollen.
Angesichts der durch die unvorbereitete Stillegung der gesamten Swissairflotte entstandenen Notstandsituation hat der Bundesrat mit dem Einverständnis der Eidg. Finanzdelegation der Swissair bereits am 3. Oktober 2001 ein erstes Darlehen von 450 Millionen Franken gewährt. Dieses war für die Aufrechterhaltung eines reduzierten Fluplans im Oktober bestimmt. Am 4. Oktober 2001 begründete der Bundesrat seinen Entscheid vor den eidgenössischen Räten, die ihm mehrheitlich Unterstützung signalisierten. Das Darlehen von 450 Millionen Franken ist zu den obenerwähnten 1,6 Milliarden Franken hinzuzufügen, um den Gesamtumfang des finanziellen Engagements zu ermessen, das der Bund im Hinblick auf die Verwirklichung des Redimensionierungskonzeptes der nationalen Zivilluftfahrt einzugehen bereit ist.
Die Wirtschaft leistet einen Beitrag in ähnlicher Höhe - 1,6 Milliarden Franken - in Form einer Beteiligung an der neuen Fluggesellschaft. Flughafenkantone, Flughafengesellschaften sowie Banken (UBS, CSG, ZKB) sichern mit Überbrückungskrediten die kurzfristige Liquidität der für den Flugbetrieb vitalen flugverwandten Betriebe der Swissair-Gruppe. Damit sollte bis zum angestrebten Verkauf dieser Gesellschaften die Funktionstüchtigkeit der Flughafeninfrastruktur sichergestellt werden können.
Das in sehr kurzer Zeit ausgearbeitete Konzept bezieht sämtliche Kreise mit ein, die am Weiterbestehen einer nationalen Fluggesellschaft mit Interkontinental-Verbindungen interessiert sind. Die von allen Beteiligten unternommenen Anstrengungen zeigen, dass die Privatwirtschaft und der Staat fähig sind, zusammen die Massnahmen zu ergreifen, die zur Bewältigung einer Krise erforderlich sind.
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