Bundesgesetz über die Anlagefonds soll teilrevidiert werden
Bern (ots)
Weil der EU-Ministerrat am 4. Dezember 2001 bedeutende materielle Änderungen der EU-Fondsrichtlinie verabschiedet hat, muss die Schweiz das Bundesgesetz über die Anlagefonds (AFG) revidieren, wenn sie weiterhin hinsichtlich ihrer Fondsgesetzgebung EU-kompatibel bleiben will. Der Bundesrat hat heute zu diesem Zweck das Eidg. Finanzdepartement (EFD) mit der Einsetzung einer Expertenkommission beauftragt. Der Bericht der Kommission soll bis Ende 2002 vorliegen. Die Entwicklung auf dem Fondsmarkt ist seit der letzten Revision des Anlagefondsgesetzes Anfang der neunziger Jahre nicht still gestanden. Das Europäische Parlament hat am 23. Oktober 2001 zwei Änderungsvorschläge der aus dem Jahre 1985 stammenden EU-Fondsrichtlinie einstimmig genehmigt. Diese Änderungsvorschläge wurden vom EU-Ministerrat am 4. Dezember 2001 endgültig verabschiedet. Die erste bedeutende materielle Revision der Anlagefondsrichtlinie seit über 15 Jahren in der EU ist bereits am 15. Dezember 2001 in Kraft getreten. Will die Schweiz weiterhin hinsichtlich ihrer Fondsgesetzgebung EU-kompatibel sein, muss sie darum das AFG revidieren. Darüber hinaus sprechen auch zahlreiche binnenwirtschaftliche Revisions- und Liberalisierungspostulate für eine Revision. Das wohl materiell wichtigste Traktandum ist die Prüfung der Ausdehnung des heute auf vertragliche Anlagefonds beschränkten Geltungsbereichs des AFG. Zudem soll die Unterstellung der heute ausdrücklich vom Geltungsbereich des AFG ausgeschlossenen Investmentgesellschaften geprüft werden. Deren Nichtunterstellung war bereits Gegenstand parlamentarischer Vorstösse.
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