Bundessubventionen: Fünfter und letzter Controlling-Bericht
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute vom 5. Controlling-Bericht des Eidg. Finanzdepartementes (EFD) Kenntnis genommen. Dieser dient der Überprüfung der im Bereich der Bundessubventionen eingeleiteten Massnahmen. Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, damit das Controlling zur ersten vollständigen Subventionsüberprüfung abzuschliessen, da die Umsetzung der Massnahmen nach Plan verläuft. Der Bericht hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen.
Am 14. April 1999 hatte der Bundesrat den zweiten Teil des Subventionsberichtes verabschiedet und an die Eidg. Räte zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Zusammen mit dem ersten Subventionsbericht (vom Bundesrat am 25. Juni 1997 gutgeheissen) wurde damit die nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes vorgeschriebene, umfassende Überprüfung der Bundessubventionen vollständig abgeschlossen.
Mit der Verabschiedung der beiden Berichte hatte der Bundesrat gleichzeitig die Departemente beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Massnahmen an die Hand zu nehmen. Dem EFD wurde der Auftrag erteilt, ein zentrales Controlling der Umsetzung durchzuführen und dem Bundesrat periodisch Bericht zu erstatten.
Der vorliegende 5. Controlling-Bericht informiert nun mit Stand Ende 2001 über die Umsetzung der in den beiden Subventionsberichten festgehaltenen erforderlichen Massnahmen. Er hält fest, dass die insgesamt 378 Massnahmen grösstenteils nach dem vom Bundesrat festgelegten Vorgehen umgesetzt werden. Bis Ende 2001 sind 89% sämtlicher Massnahmen realisiert oder in Realisierung begriffen. Ab dem Jahr 2005 sollte der Wirkungsbeginn bei praktisch allen Massnahmen eingesetzt haben. Rund ein Fünftel der Massnahmen wird im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA) umgesetzt.
Die ausgewiesene Sparwirkung der Massnahmen beträgt zwischen den Jahren 2000 und 2002 über 100 Millionen, in den Jahren 2003 und 2004 rund 130 Millionen und ab dem Jahr 2005 über 210 Millionen pro Jahr.
Weil die notwendigen Umsetzungsschritte nunmehr für sämtliche Massnahmen eingeleitet sind, besteht keine weitere Notwendigkeit für die Fortführung des zentralen
Controllings. Der 5. Controllingbericht schliesst somit die Berichterstattung über die erste vollständige Überprüfung der Bundessubventionen ab.
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