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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Bundesrat für Reduktion der Bundesbeteiligung an der Swisscom auf das gesetzliche Minimum

Bern (ots)

Der Bundesrat ist bereit, die Bundesbeteiligung an
der Swisscom AG auf die im Gesetz vorgesehene Mindestbeteiligung von
50% + 1 Aktie zu reduzieren. Aus diesem Grunde hat er heute ein
Postulat von Nationalrat Georges Theiler (FDP/LU)  entgegengenommen.
Theiler hatte eine «Reduktion des Klumpenrisikos» angeregt. Den
Verkauf von weiteren Swisscom-Aktien des Bundes hat die
Landesregierung schon früher in Aussicht gestellt.
Artikel 6 des Bundesgesetz über die Organisation der
Telekommunikationsunternehmung (TUG) schreibt dem Bund vor, dass er
die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit an der Swisscom halten muss.
Nach dem Aktienrückkauf von Swisscom im März 2002 hält der Bund neu
62,73 % des Aktienkapitals der Swisscom AG. Die Kompetenz zur
Veräusserung von weiteren Aktien bis zur gesetzlichen
Mindestbeteiligung liegt beim Bundesrat. Der Bundesrat kann somit
frei über 12,7% verfügen. Er hat sich bereits bei früheren
Gelegenheiten mit der Frage eines teilweisen Aktienverkaufs befasst.
Vor einem allfälligen Verkauf ist eine eingehende Lagebeurteilung
bezüglich des Zeitpunkts, des vernünftigen Kursniveaus und der
aktuellen Marktverfassung sowie der Veräusserungsinstrumente
vorzunehmen. Wann, in welchem Umfang und wie ein Verkauf von frei
verfügbaren Aktien in Betracht gezogen werde, ist völlig offen.

Kontakt:

Peter Thomann
Eidgenössische Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'71

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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