Bundesrat für Reduktion der Bundesbeteiligung an der Swisscom auf das gesetzliche Minimum
Bern (ots)
Der Bundesrat ist bereit, die Bundesbeteiligung an der Swisscom AG auf die im Gesetz vorgesehene Mindestbeteiligung von 50% + 1 Aktie zu reduzieren. Aus diesem Grunde hat er heute ein Postulat von Nationalrat Georges Theiler (FDP/LU) entgegengenommen. Theiler hatte eine «Reduktion des Klumpenrisikos» angeregt. Den Verkauf von weiteren Swisscom-Aktien des Bundes hat die Landesregierung schon früher in Aussicht gestellt.
Artikel 6 des Bundesgesetz über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung (TUG) schreibt dem Bund vor, dass er die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit an der Swisscom halten muss. Nach dem Aktienrückkauf von Swisscom im März 2002 hält der Bund neu 62,73 % des Aktienkapitals der Swisscom AG. Die Kompetenz zur Veräusserung von weiteren Aktien bis zur gesetzlichen Mindestbeteiligung liegt beim Bundesrat. Der Bundesrat kann somit frei über 12,7% verfügen. Er hat sich bereits bei früheren Gelegenheiten mit der Frage eines teilweisen Aktienverkaufs befasst. Vor einem allfälligen Verkauf ist eine eingehende Lagebeurteilung bezüglich des Zeitpunkts, des vernünftigen Kursniveaus und der aktuellen Marktverfassung sowie der Veräusserungsinstrumente vorzunehmen. Wann, in welchem Umfang und wie ein Verkauf von frei verfügbaren Aktien in Betracht gezogen werde, ist völlig offen.
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