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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Überschüssige Goldreserven: Dreifaches Plädoyer für den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament

Bern (ots)

Klare Unterstützung für den Verfassungsartikel «Gold
für AHV, Kantone und Stiftung «: Bundespräsident Kaspar Villiger,
Bundesrätin Ruth Dreifuss und Staatsrat Luigi Pedrazzini, Präsident
der Konferenz der Kantonsregierungen, haben heute gemeinsam
begründet, weshalb sie die Goldinitiative ablehnen und dem
Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament den Vorzug geben. Kaspar
Villiger bezeichnete das im Gegenvorschlag enthaltene Verteilkonzept
als ausgewogen. Denn es erhalte die Substanz des Vermögens, schaffe
einen Ausgleich zwischen den Generationen, berücksichtige die
legitimen Interessen der Kantone und ermögliche die Schaffung der
Stiftung Solidarität Schweiz. Luigi Pedrazzini warnte vor den
negativen Auswirkungen der Initiative auf die Kantonsbudgets, was
auch die Bevölkerung direkt zu spüren bekäme.
Volk und Stände können am 22. September über die Goldinitiative
und über den Gegenvorschlag «Gold für AHV, Kantone und Stiftung»
abstimmen. Ebenfalls zur Abstimmung gelangt das Energiemarktgesetz.
Bundespräsident Villiger führte unter anderem aus, das
Grundanliegen der Goldinitiative sei anerkennenswert, darum komme es
im Gegenvorschlag ja ebenfalls zum Zug. Aber die Initiative gehe mit
einem einmaligen Glücksfall (den überschüssigen Goldreserven der
Schweizerischen Nationalbank, SNB) einseitig und nicht besonders
einmalig um. Sie ermögliche nämlich die Ausgliederung weiterer, über
die 1'300 Tonnen hinausgehender, nicht näher definierter
Überschussreserven. Das führe zur Verknüpfung der Frage nach der
erforderlichen Höhe der SNB-Reserven mit der AHV-Finanzierung. Die
Reservenpolitik dürfe sich aber nur am verfassungsmässigen Auftrag
der Notenbank orientieren. Jede Verknüpfung mit tagespolitischen
Problemen könne die verfassungsmässige Unabhängigkeit der Notenbank
tangieren. Das aber sei nicht akzeptabel.
Parteiungebundenes Komitee mit bescheidenen finanziellen Mitteln
Im Unterschied zu den Initianten, so Villiger weiter, wollten der
Bundesrat und das Parlament nicht das ganze Goldvermögen nur zu einem
Zweck verwenden. Der Gegenvorschlag schlage eine ausgewogene
Berücksichtigung von drei wichtigen Anliegen vor: Je ein Drittel für
die AHV, die Kantone und die Stiftung Solidarität Schweiz. Damit
werde der Verteilgerechtigkeit Rechnung getragen. Zudem setzt der
Gegenvorschlag laut Villiger zwei wichtige Leitplanken: Er definiere
erstens die verfügbare Geldmenge präzis und entziehe die
Notenbankreserven damit den tagespolitischen Gelüsten der Politik.
Zweitens erhalte er den realen Wert der Vermögenssubstanz. Damit
stelle er sicher, dass die nächste Generation nach 30 Jahren neu über
die Verwendung entscheiden könne. Das Verteilkonzept des Bundesrates
baue somit Sicherungen ein, welche die Verfügungsgewalt
disziplinierten, vergleichbar mit einem Sparbuch, von dem nur die
Zinsen genutzt werden dürften.
In Bezug auf die Stiftung betonte Villiger, dass das Volk frei
über die Einrichtung dieses zukunftsweisenden Solidaritätswerks
entscheiden könne - ohne jeden Druck von aussen, ohne jede
Einschränkung. Wörtlich führte der Bundspräsident aus: «Wer sagt, die
Stiftung sei ein Produkt von Erpressung und sie müsse
Wiedergutmachung für Früheres leisten, der sagt willentlich nicht die
Wahrheit und politisiert nicht ehrlich. Der Wortlaut des Gesetzes ist
der Tatbeweis für was ich sage. Lesen Sie es nach.»
Villiger äusserte sich auch zur Kampagne für den Gegenvorschlag,
die von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft unter der
Leitung von Judith Stamm, sowie von zahlreichen Organisationen und
Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft geführt wird. Es sei also
nicht die klassische Abstimmungsmechanik mit politischen Parteien und
Wirtschaftsunterstützung, sagte der Bundespräsident, sondern eine
politisch ungebundene Bewegung, die zwar nicht grosse Geldmittel,
aber Überzeugung und persönliches Engagement mitbringe. «Wenig Geld,
dafür viel Herzblut «: Das entspreche auch dem Thema, das gerade
politisch ungebundene Staatsbürgerinnen und -bürger betreffe,
interessiere und ganz offensichtlich auch fasziniere.
Finanzierung der AHV langfristig sicherstellen
Zum Thema AHV-Finanzierung sprach anschliessend Bundesrätin Ruth
Dreifuss. Eines sei sicher, sagte sie: Das überschüssige Gold der
Nationalbank könne die Verantwortlichen nicht davon entbinden, die
langfristige finanzielle Sanierung der Sozialwerke an die Hand zu
nehmen. Selbst wenn die ganzen 20 Milliarden Franken, die der Verkauf
des Goldes ungefähr einbringen dürfte, dem AHV-Fonds einverleibt
würden, wäre damit lediglich der Fonds für wenige Jahre aufgestockt.
Dreifuss zeigte auf, dass die Zukunft der AHV nicht vom Goldsegen
abhängig sei, sondern von der längerfristigen Konsolidierung über die
ordentlichen Revisionen. Ein Zuschuss, wie er vom Verfassungsartikel
«Gold für AHV, Kantone und Stiftung» vorgesehen ist, sei aber
willkommen. Hingegen würde die Initiative zwei wichtige Chancen im
Sozialbereich verbauen: die Möglichkeit der Kantone, genügend in die
Sozialpolitik zu investieren, sowie die Möglichkeit, dank der
Stiftung den Rahmen der Sozialversicherungen zu lockern und Projekte
zu unterstützen, die sonst über keine Ressourcen verfügen.
Zur Stiftung Solidarität Schweiz führte Dreifuss aus, diese könne
eine beachtliche Rolle zur Verbesserung der Lebensqualität im In- und
Ausland spielen. Sie könne der Schweiz jenes Bild zurückgeben, das
sie in der Tradition Henri Dunants lange gehabt habe: das Bild eines
solidarischen und offenen Staates, dem jede Schweizerin und jeder
Schweizer tief verbunden sei.
Ein Raubzug auf die Kantonsbudgets
Staatsrat Luigi Pedrazzini führte aus, eine Annahme der
Goldinitiative der SVP würde dazu führen, dass die Kantone wichtiger
Finanzquellen beraubt würden - Finanzquellen, auf die sie einen
verfassungsmässigen Anspruch hätten und auf welche sie nicht
verzichten könnten. Eine Annahme der Initiative hätte direkte
negative Auswirkungen auf die Kantonsbudgets, was auch die
Bevölkerung zu spüren bekäme. Die Konferenz der Kantonsregierungen
lehne darum die Initiative der SVP entschieden, klar und überzeugt ab
und unterstütze den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament.
Diesen betrachte sie als eine Lösung, der die finanziellen Ressourcen
der Kantone schütze, der die finanzielle Situation der AHV verbessere
und der für unser Land die Chance biete, nützliche und notwendige
Projekte der Solidarität zu realisieren.

Kontakt:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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