Überschüssige Goldreserven: Dreifaches Plädoyer für den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament
Bern (ots)
Klare Unterstützung für den Verfassungsartikel «Gold für AHV, Kantone und Stiftung «: Bundespräsident Kaspar Villiger, Bundesrätin Ruth Dreifuss und Staatsrat Luigi Pedrazzini, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, haben heute gemeinsam begründet, weshalb sie die Goldinitiative ablehnen und dem Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament den Vorzug geben. Kaspar Villiger bezeichnete das im Gegenvorschlag enthaltene Verteilkonzept als ausgewogen. Denn es erhalte die Substanz des Vermögens, schaffe einen Ausgleich zwischen den Generationen, berücksichtige die legitimen Interessen der Kantone und ermögliche die Schaffung der Stiftung Solidarität Schweiz. Luigi Pedrazzini warnte vor den negativen Auswirkungen der Initiative auf die Kantonsbudgets, was auch die Bevölkerung direkt zu spüren bekäme.
Volk und Stände können am 22. September über die Goldinitiative und über den Gegenvorschlag «Gold für AHV, Kantone und Stiftung» abstimmen. Ebenfalls zur Abstimmung gelangt das Energiemarktgesetz.
Bundespräsident Villiger führte unter anderem aus, das Grundanliegen der Goldinitiative sei anerkennenswert, darum komme es im Gegenvorschlag ja ebenfalls zum Zug. Aber die Initiative gehe mit einem einmaligen Glücksfall (den überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank, SNB) einseitig und nicht besonders einmalig um. Sie ermögliche nämlich die Ausgliederung weiterer, über die 1'300 Tonnen hinausgehender, nicht näher definierter Überschussreserven. Das führe zur Verknüpfung der Frage nach der erforderlichen Höhe der SNB-Reserven mit der AHV-Finanzierung. Die Reservenpolitik dürfe sich aber nur am verfassungsmässigen Auftrag der Notenbank orientieren. Jede Verknüpfung mit tagespolitischen Problemen könne die verfassungsmässige Unabhängigkeit der Notenbank tangieren. Das aber sei nicht akzeptabel.
Parteiungebundenes Komitee mit bescheidenen finanziellen Mitteln
Im Unterschied zu den Initianten, so Villiger weiter, wollten der Bundesrat und das Parlament nicht das ganze Goldvermögen nur zu einem Zweck verwenden. Der Gegenvorschlag schlage eine ausgewogene Berücksichtigung von drei wichtigen Anliegen vor: Je ein Drittel für die AHV, die Kantone und die Stiftung Solidarität Schweiz. Damit werde der Verteilgerechtigkeit Rechnung getragen. Zudem setzt der Gegenvorschlag laut Villiger zwei wichtige Leitplanken: Er definiere erstens die verfügbare Geldmenge präzis und entziehe die Notenbankreserven damit den tagespolitischen Gelüsten der Politik. Zweitens erhalte er den realen Wert der Vermögenssubstanz. Damit stelle er sicher, dass die nächste Generation nach 30 Jahren neu über die Verwendung entscheiden könne. Das Verteilkonzept des Bundesrates baue somit Sicherungen ein, welche die Verfügungsgewalt disziplinierten, vergleichbar mit einem Sparbuch, von dem nur die Zinsen genutzt werden dürften.
In Bezug auf die Stiftung betonte Villiger, dass das Volk frei über die Einrichtung dieses zukunftsweisenden Solidaritätswerks entscheiden könne - ohne jeden Druck von aussen, ohne jede Einschränkung. Wörtlich führte der Bundspräsident aus: «Wer sagt, die Stiftung sei ein Produkt von Erpressung und sie müsse Wiedergutmachung für Früheres leisten, der sagt willentlich nicht die Wahrheit und politisiert nicht ehrlich. Der Wortlaut des Gesetzes ist der Tatbeweis für was ich sage. Lesen Sie es nach.»
Villiger äusserte sich auch zur Kampagne für den Gegenvorschlag, die von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft unter der Leitung von Judith Stamm, sowie von zahlreichen Organisationen und Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft geführt wird. Es sei also nicht die klassische Abstimmungsmechanik mit politischen Parteien und Wirtschaftsunterstützung, sagte der Bundespräsident, sondern eine politisch ungebundene Bewegung, die zwar nicht grosse Geldmittel, aber Überzeugung und persönliches Engagement mitbringe. «Wenig Geld, dafür viel Herzblut «: Das entspreche auch dem Thema, das gerade politisch ungebundene Staatsbürgerinnen und -bürger betreffe, interessiere und ganz offensichtlich auch fasziniere.
Finanzierung der AHV langfristig sicherstellen
Zum Thema AHV-Finanzierung sprach anschliessend Bundesrätin Ruth Dreifuss. Eines sei sicher, sagte sie: Das überschüssige Gold der Nationalbank könne die Verantwortlichen nicht davon entbinden, die langfristige finanzielle Sanierung der Sozialwerke an die Hand zu nehmen. Selbst wenn die ganzen 20 Milliarden Franken, die der Verkauf des Goldes ungefähr einbringen dürfte, dem AHV-Fonds einverleibt würden, wäre damit lediglich der Fonds für wenige Jahre aufgestockt. Dreifuss zeigte auf, dass die Zukunft der AHV nicht vom Goldsegen abhängig sei, sondern von der längerfristigen Konsolidierung über die ordentlichen Revisionen. Ein Zuschuss, wie er vom Verfassungsartikel «Gold für AHV, Kantone und Stiftung» vorgesehen ist, sei aber willkommen. Hingegen würde die Initiative zwei wichtige Chancen im Sozialbereich verbauen: die Möglichkeit der Kantone, genügend in die Sozialpolitik zu investieren, sowie die Möglichkeit, dank der Stiftung den Rahmen der Sozialversicherungen zu lockern und Projekte zu unterstützen, die sonst über keine Ressourcen verfügen.
Zur Stiftung Solidarität Schweiz führte Dreifuss aus, diese könne eine beachtliche Rolle zur Verbesserung der Lebensqualität im In- und Ausland spielen. Sie könne der Schweiz jenes Bild zurückgeben, das sie in der Tradition Henri Dunants lange gehabt habe: das Bild eines solidarischen und offenen Staates, dem jede Schweizerin und jeder Schweizer tief verbunden sei.
Ein Raubzug auf die Kantonsbudgets
Staatsrat Luigi Pedrazzini führte aus, eine Annahme der Goldinitiative der SVP würde dazu führen, dass die Kantone wichtiger Finanzquellen beraubt würden - Finanzquellen, auf die sie einen verfassungsmässigen Anspruch hätten und auf welche sie nicht verzichten könnten. Eine Annahme der Initiative hätte direkte negative Auswirkungen auf die Kantonsbudgets, was auch die Bevölkerung zu spüren bekäme. Die Konferenz der Kantonsregierungen lehne darum die Initiative der SVP entschieden, klar und überzeugt ab und unterstütze den Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament. Diesen betrachte sie als eine Lösung, der die finanziellen Ressourcen der Kantone schütze, der die finanzielle Situation der AHV verbessere und der für unser Land die Chance biete, nützliche und notwendige Projekte der Solidarität zu realisieren.
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