EFV: Veröffentlichung des Jahresberichts 2003 der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
Bern (ots)
26. Mär 2004 (EFV) Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat heute ihren Jahresbericht herausgegeben und Rechenschaft über ihre Tätigkeit während des vergangenen Jahres abgelegt. Der Bericht vermittelt einen Überblick über die während des Jahres 2003 gefällten Grundsatzentscheide, über die neue Verordnung der Kontrollstelle über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre, über Teilaspekte aus der Tätigkeit der Kontrollstelle sowie über die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden und Gremien. Den Abschluss der Berichterstattung bilden statistische Daten der Kontrollstelle und der SRO.
Ein wesentlicher Teil des Jahresberichtes ist den im Jahr 2003 geklärten Unterstellungs- und Auslegungsfragen gewidmet. Das Geldwäschereigesetz ist ein Rahmengesetz, welches lediglich Grundprinzipien aufstellt, die anschliessend genauer definiert werden müssen. Dies führte seit Beginn der Tätigkeit der Kontrollstelle zu vielen offenen Fragen und öffentlich ausgetragenen Kontroversen betreffend den Nichtbankensektor. Die im Jahr 2003 gefällten Entscheide legen den Grundstein für eine umfassende Definition des Unterstellungsbereichs und der Marktaufsichtstätigkeit der Kontrollstelle. Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, hob dazu hervor, "man könne davon ausgehen, diese umfassende Praxis werde von den Betroffenen gut akzeptiert, denn bislang wurde lediglich ein einziger Unterstellungsentscheid vor den Rekursinstanzen angefochten".
Das Geldwäschereigesetz ermächtigt die Kontrollstelle in ihrem Zuständigkeitsbereich die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Bestimmungen zu erlassen. Für die der Kontrollstelle direkt unterstellten Finanzintermediäre sind die im Geldwäschereigesetz stipulierten Sorgfaltspflichten in der Verordnung der Kontrollstelle über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre definiert. Diese Verordnung wurde im Jahr 2003 total revidiert. Mit der am 01. Januar 2004 in Kraft getretenen neuen Verordnung, welche für die betroffenen Finanzintermediäre einige Änderungen bezüglich der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten mit sich bringt, ist ein risikoorientiertes Instrument geschaffen worden, welches "auf die Situation der unterschiedlichen Finanzintermediäre angepasst und mit der Regulierung im Bankenbereich vergleichbar ist", wie Philippe Fleury, der für die Revision der Verordnung verantwortliche Sektionsleiter, erklärte.
Auskunft für Medienschaffende: Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. 031 322 68 50
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