Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Auch Bundesbauten im Ausland für Behinderte zugänglich
Bern (ots)
Für die Öffentlichkeit bestimmte Räume in Gebäuden des Bundes im Ausland sollen für Behinderte zugänglich gemacht werden. Diesen Grundsatz hält der Bundesrat in seiner heute verabschiedeten Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) fest.
Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP/FR) hatte in einer Einfachen Anfrage Auskunft zur Schweizer Botschaft in Paris verlangt. Dort war im Rahmen einer Renovation für Menschen mit Behinderung eine Zufahrtsrampe zur Kanzlei installiert worden. Im weiteren wurde im Erdgeschoss ein Schalter eingerichtet, so dass sich Behinderte nicht zum Schalter im ersten Stock begeben müssen, der nur über eine Treppe zu erreichen ist.
Wo dies bisher noch nicht der Fall war und wo es die Umstände ermöglichen, so heisst es in der Antwort des Bundesrates, werden die öffentlich zugänglichen Räume von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im Ausland bei Renovationen so umgebaut, dass der Zugang für die in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigten Personen erleichtert wird. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dasss das Parlament zur Zeit den Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz berät. Dieser enthalte Bestimmungen darüber, wie der Bund den Zugang zu seinen öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen sowie die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen gewährleisten müsse. Der Gesetzesentwurf enthalte auch Vorschriften über die Räumlichkeiten des Bundes im Ausland.
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