Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Bundesrat setzt neue VoeB in Kraft
Bern (ots)
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB)
Der Bundesrat hat die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) an den entsprechenden bilateralen Vertrag mit der Europäischen Union (EU) angepasst und auf den 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt. Der gegenseitige Marktzutritt wird auch auf die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ausgeweitet.
Die Revision der Verordnung hatte der Bundesrat bereits in seiner Sitzung vom 30. November 2001 verabschiedet, dabei aber offengelassen, wann sie in Kraft treten sollte. Heute legte er das Datum auf den 1. Juni 2002 fest. An diesem Tag treten auch die bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU in Kraft. Gleichzeitig weitete der Bundesrat- gestützt auf das revidierte EFTA-Übereinkommen - den Marktzugang im öffentlichen Beschaffungswesen auf die EFTA-Mitglieder aus.
Die revidierte VoeB verpflichtet neu private und öffentlich-rechtliche Unternehmen in den Sektoren Wasserversorgung, Energie, Schienenverkehr und Telekommunikation, ihre Aufträge ab einem bestimmten Schwellenwert öffentlich auszuschreiben. Auf Stufe Bund sind damit beispielsweise auch die SBB dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) unterstellt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen der Bereiche, die neu unter die Verordnung des öffentlichen Beschaffungswesens fallen, vom öffentlichen Beschaffungsregime ausgeklammert werden (Ausklinkklausel). Dies ist insbesondere dann möglich, wenn in ihrer Branche Wettbewerb herrscht. Das dafür zuständige Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat auf den 1. Juni 2002 den Telekommunikationsbereich vom Abkommen ausgenommen.
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