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Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)

Bundesrat setzt neue VoeB in Kraft

Bern (ots)

Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB)
Der Bundesrat hat die Verordnung über das öffentliche
Beschaffungswesen (VoeB) an den entsprechenden bilateralen Vertrag
mit der Europäischen Union (EU) angepasst und auf den 1. Juni 2002 in
Kraft gesetzt. Der gegenseitige Marktzutritt wird auch auf die
Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ausgeweitet.
Die Revision der Verordnung hatte der Bundesrat bereits in seiner
Sitzung vom 30. November 2001 verabschiedet,  dabei aber
offengelassen, wann sie in Kraft treten sollte. Heute legte er das
Datum auf den 1. Juni 2002 fest. An diesem Tag treten auch die
bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU in Kraft. Gleichzeitig
weitete der Bundesrat- gestützt auf das revidierte EFTA-Übereinkommen
- den Marktzugang im öffentlichen Beschaffungswesen auf die
EFTA-Mitglieder aus.
Die revidierte VoeB verpflichtet neu private und
öffentlich-rechtliche Unternehmen in den Sektoren Wasserversorgung,
Energie, Schienenverkehr und Telekommunikation, ihre Aufträge ab
einem bestimmten Schwellenwert öffentlich auszuschreiben. Auf Stufe
Bund sind damit beispielsweise auch die SBB dem Bundesgesetz über das
öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) unterstellt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen der Bereiche,
die neu unter die Verordnung des öffentlichen Beschaffungswesens
fallen, vom öffentlichen Beschaffungsregime ausgeklammert werden
(Ausklinkklausel). Dies ist insbesondere dann möglich, wenn in ihrer
Branche Wettbewerb herrscht. Das dafür zuständige Eidgenössische
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat
auf den 1. Juni 2002 den Telekommunikationsbereich vom Abkommen
ausgenommen.

Kontakt:

Gregor Saladin/Bettina Hahnloser
BBL
Tel. +41/31/325'50'03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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