Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
Anhang zum Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts aktualisiert
Bern (ots)
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Botschaft zum aufdatierten Anhang des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Die Aktualisierung ist Voraussetzung für eine gesetzestechnisch einwandfreie Inkraftsetzung des im Herbst 2000 vom Parlament verabschiedeten neuen Leitgesetzes in der Sozialversicherung.
Um die einzelnen Sozialversicherungsgesetze in Einklang mit dem neuen ATSG zu bringen, sind Änderungen in den bestehenden Gesetzen notwendig. Diese Änderungen wurden am 6. Oktober 2000 vom Parlament beschlossen und im "Anhang zum ATSG" zusammengefasst. Weil sich die Gesetzgebung in der Zwischenzeit entwickelt hat (z.B. Änderungen in der freiwilligen Versicherung der AHV, Änderungen aufgrund der Datenschutzgesetzgebung) und das Inkrafttreten der bilateralen Verträge mit der EU Auswirkungen auf das Sozialversicherungsrecht haben wird, muss der Anhang zum ATSG - wie vom Parlament vorgesehen - noch vor dessen Inkraftsetzung aufdatiert werden.
Das Regelwerk geht auf eine parlamentarische Initiative von alt Ständerätin Josi Meier aus dem Jahr 1985 zurück. Es wird zu einer Vereinheitlichung der Verfahren in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen führen. Das neue Gesetz soll spätestens im Januar 2003 in Kraft treten.
Beilage: Botschaft über die Anpassung des Anhangs zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
Kontakt:
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