Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)
Krankenversicherung: EU-/EFTA-Prämien
Bern (ots)
Am 1. Juni 2002 sind die bilateralen Abkommen mit der EU und der EFTA in Kraft getreten, die sich auch auf die soziale Krankenversicherung auswirken. Die Krankenversicherer haben beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die Krankenversicherungsprämien für die EU- und EFTA-Versicherten eingegeben. Die vorgesehenen Prämien variieren stark. Da noch keine Erfahrungszahlen vorliegen, gestaltet sich die erstmalige Berechnung der Prämien erwartungsgemäss schwierig. Die Krankenversicherer, deren Prämien innerhalb des vom BSV festgelegten Rahmens liegen, können sie bis Ende 2003 anwenden. In den Fällen, wo Prämien ausserhalb des Rahmens liegen, sind die Versicherer aufgefordert worden, auf Januar 2003 neue Prämien einzureichen. Vorderhand gelten aber auch die vom BSV beanstandeten Prämien.
Am 1. Juni 2002 sind die bilateralen Abkommen mit der EU und der EFTA in Kraft getreten. Neu ist, dass GrenzgängerInnen und Personen, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen und eine schweizerische Rente beziehen sowie ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen in der Schweiz krankenversicherungspflichtig sind. Insgesamt führen 33 Schweizer Krankenversicherer die Versicherung für Personen durch, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen. Die Mehrheit der Versicherer ist aufgrund ihres Bestandes von mehr als 100'000 Versicherten dazu verpflichtet. Eine Minderheit von Versicherern bietet die Versicherung in der EU bzw. EFTA freiwillig an. Sie haben für jeden Staat eine eigene Prämie zu berechnen, die auf den jeweiligen Kosten basiert. Wenn diese Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, gewährt ihnen die Schweiz Prämienverbilligungen.
Das BSV hat die von den Krankenversicherern eingegebenen EU-/EFTA-Prämien überprüft. Sie weichen stark voneinander ab. Die erstmalige Berechnung dieser Prämien ist schwierig, da von den neuen Versichertenbeständen keine Erfahrungszahlen, insbesondere in Bezug auf die zu erwartenden Kosten, vorliegen. Wichtiger Anhaltspunkt sind jedoch die von der zuständigen Verwaltungskommission der EU jährlich festgelegten Pauschalkosten pro Mitgliedstaat und Versicherten, die den Krankenversicherern periodisch in Rechnung gestellt werden. Weiter sind bei der Prämienfestlegung zu berücksichtigen: Bildung von Rückstellungen und Reserven, Abgaben für den Risikoausgleich für GrenzgängerInnen sowie ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen und Beiträge an die Verwaltungskosten. Gestützt auf diese Faktoren hat das BSV einen Rahmen festgelegt, innerhalb dessen sich die EU-/EFTA-Prämien bewegen sollten.
Gestützt auf eine Übergangsbestimmung dürfen die Versicherer die Prämien bis Ende des ersten Kalenderjahres nach dem Inkrafttreten der Abkommen anwenden (also bis Ende 2003), auch wenn der Entscheid des BSV über die Genehmigung noch aussteht. Da keine Erfahrungszahlen verfügbar sind, hat das BSV vorerst auf eine formelle Genehmigung der Prämien verzichtet. Krankenversicherer, die dem BSV Prämien eingereicht haben, die innerhalb des Rahmens liegen, können ihre Prämien bis Ende 2003 anwenden. Mit den anderen Krankenversicherern, bei welchen die Prämien für gewisse Staaten ausserhalb des Rahmens liegen, hat das BSV intensive Verhandlungen geführt. Aber nicht alle waren bereit, ihre Prämien nach unten oder nach oben zu korrigieren. Das BSV hat sie aufgefordert, auf Januar 2003 neue Prämien einzureichen, die innerhalb des festgelegten Rahmens liegen.
In der Schweiz krankenversicherte Personen, auch Schweizerinnen und Schweizer, sollten bei einem Ferienaufenthalt in der EU bzw. EFTA neu das Formular E 111 bei sich haben, damit sie im Notfall problemlos Leistungsaushilfe beanspruchen können und mit möglichst wenig administrativem Aufwand beim Arzt oder im Spital behandelt werden. Das Formular E 111 ist beim Krankenversicherer zu beziehen.
Kontakt:
Bundesamt für Sozialversicherung
Informationsdienst
Daniel Wiedmer
Leiter Bereich Versicherer und Aufsicht
Kranken- und Unfallversicherung
Tel. +41/31/324'07'37
Beilage:
Prämienübersicht mit Verzeichnis der Krankenversicherer
(Stand Juli 2002. Fett markierte Krankenversicherer: vom BSV zur
Eingabe einer neuen Prämie aufgefordert; Prämie vorläufig anwendbar.)
Medienmitteilungen des BSV sowie Informationen finden Sie im Internet
unter www.bsv.admin.ch