Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse
(srk) Nothilfe für abgewiesene Asyl Suchende
Bern (ots)
Ab April 2004 werden Asyl Suchende mit einem rechtsgültigen Nichteintretensentscheid von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Sie haben jedoch Anrecht auf staatliche Nothilfe-Unterstützung. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hat zuhanden der Kantone und Gemeinden Vorschläge und Modelle für eine menschenwürdige Umsetzung dieser Nothilfe-Unterstützung verfasst.
Eine unbestimmte Zahl von Asyl Suchenden, die künftig einen Nichteintretensentscheid erhalten, wird ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Schweiz verbleiben und ein Leben im Schatten der Illegalität führen. Ein solches Leben birgt Gefahren. Die Betroffenen sind kaum in der Lage, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Für die Kantone und Gemeinden, welche die betroffenen Menschen im Rahmen des Rechts auf Nothilfe unterstützen müssen, stellt der Paradigmawechsel im Asylwesen eine neue humanitäre Herausforderung dar. Bisher bestehen keinerlei Erfahrungswerte, Normen und Richtlinien, auf die sich die Kantone bei der Umsetzung des Rechts auf Nothilfe abstützen könnten.
Das SRK sieht sich als Anwalt für Menschen in Not und engagiert sich für die Anliegen jener Menschen, deren Leben, Würde und Gesundheit gefährdet sind. Vor diesem Hintergrund und gestützt auf die langjährigen praktischen Erfahrungen im Umgang mit Asyl Suchenden hat das Departement Migration Vorschläge zur Ausgestaltung und Modelle zur Umsetzung der staatlichen Nothilfe-Unterstützung in den Bereichen Obdach, Nahrung, Kleidung, Hygiene, Betreuung und medizinische Grundversorgung erarbeitet. Der Bericht soll den kantonalen bzw. kommunalen Behörden bei der Planung und Umsetzung von Unterstützungsmassnahmen eine erste Orientierung und Hilfestellung bieten. So schlägt das SRK zum Beispiel die Einrichtung eines medizinischen Dienstes für die Betroffenen vor. Auf diese Weise sollen verhindert werden, dass ihnen in medizinischen Notlagen aufgrund einer fehlenden Krankenversicherung aus Kostengründen die notwendige Behandlung verweigert wird.
Weiter unterscheidet der Bericht zwischen der Notfallhilfe und der Nothilfe: Die Notfallhilfe dient der kurzfristigen Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und medizinischen Versorgung von Personen, die sich in einer Notlage befinden. Die individuell ausgerichtete Nothilfe dagegen dient der mittel- bis langfristigen Betreuung der Betroffenen.
Am 5. Januar wurde der Bericht an die Kantone versandt. Er enthält vier Teile:
· Ausrichtung, Zielsetzungen und Herausforderungen der staatlichen Nothilfe-Unterstützung für Asyl Suchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid · Konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung der staatlichen Nothilfe- Unterstützung · Modelle aus den Bereichen Unterbringung/Unterstützung sowie der medizinischen Versorgung für die Umsetzung der Nothilfe-Unterstützung · Gesetzliche Grundlagen
Interessierte Medien können den Gesamtbericht (33 Seiten) bei uns anfordern. Wenden Sie sich dafür bitte an unsere Mitarbeiterin Eva Schaufelberger (eva.schaufelberger@redcross.ch, Tel. 031 960 77 02).
Weitere Informationen: Hugo Köppel, SRK, Leiter Abteilung Asyl, 031 960 77 00 / 079 701 11 78
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