BfB - Feuerwerkskörper: Brandgefahr wegen Hitzewelle
Bern (ots)
1. August-Feuerwerkskörper nicht vorzeitig abbrennen!
Feuerwerkskörper sind für den 1. August vorgesehen und sollten - vor allem angesichts der jetzt herrschenden Hitzewelle - nicht vorher abgebrannt werden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB weist darauf hin, dass wegen der derzeitigen Trockenheit akute Flur- und Waldbrandgefahr besteht.
Wenn es weiterhin so trocken bleibt, sind regionale und kommunale Verbote für Feuerwerke am 1. August - wie bereits im heissen Sommer 2003 - nicht auszuschliessen.
"Helft Brände verhüten" ist Motto und Kernauftrag der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB. Die gesamtschweizerisch tätige Beratungsstelle mit Sitz in Bern wird von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) getragen. Mit Kampagnen und Aufklärungsarbeit bei Fachpersonen und in der breiten Öffentlichkeit sensibilisiert die BfB für die Gefahren des Feuers mit dem Ziel, Brände zu verhüten.
Kontakt:
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB
Tel. +41/41/727'76'77
E-Mail: media@bfb-cipi.ch
Internet: http://www.bfb-cipi.ch