BfB rät: Gasflaschen bleiben im Freien
Bern (ots)
Der Herbst hat Einzug gehalten und somit neigt sich die Grillsaison dem Ende zu. Die Zeit ist nun reif, den Gasgrill sicher zu überwintern. Die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung warnt insbesondere davor, Gasflaschen im Gebäudeinnern oder in der Garage aufzubewahren.
Vor Kälte und Nässe geschützt wird der Gasgrill vielerorts in Kellern oder in Garagen deponiert. Die Lagerung der Gasflasche in geschlossenen Räumen birgt jedoch ein hohes Risiko. Entweicht aus dem vermeintlich dichten Behälter Gas, kann bereits das Betätigen des Lichtschalters zu einer Explosion führen.
Die BfB empfiehlt deshalb, Gasflasche und Grillgerät getrennt voneinander aufzubewahren. Sorgfältig zu prüfen ist ausserdem, ob der Flaschenhahn gut verschlossen und dicht ist. Ein Zischen deutet auf eine mögliche undichte Stelle hin und sollte von einer Fachperson überprüft werden. Zudem muss die Gasflasche zwingend draussen, beispielsweise im Garten oder auf dem Balkon, gelagert werden. Es ist auf einen trockenen, festen und ebenen Untergrund zu achten. Die Flaschen dürfen nicht zusammen mit leicht brennbaren Stoffen gelagert werden. Das für den Grill verwendete Gas (Butan und Propan) ist schwerer als die Luft. Deshalb müssen die Behälter immer so platziert werden, dass eventuell austretendes Gas nicht in Vertiefungen gelangen kann. Auf jeder Gasflasche sind Sicherheitshinweise angebracht, die zu beachten sind.
Sicherheitstipps der BfB im Überblick
- Grillgerät ohne Flasche im Haus, im Keller, in der Garage oder im Gartenhaus abstellen - Gasflaschen nur im Freien unter einem Dach oder einer Abdeckung lagern - Gasflaschen vor Beschädigungen schützen - Gasflaschen nicht in der Nähe von Bodenvertiefungen deponieren - Sicherheitshinweise beachten - Defekte Geräte ausschliesslich durch ausgewiesene Fachleuten reparieren lassen.
Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Telefon 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch