economiesuisse: Gentechnik-Gesetz stärkt den Wirtschaftstandort Schweiz
Zürich (ots)
Am 1. Januar 2004 tritt das vom Parlament im vergangenen Jahr verabschiedete Gentechnik-Gesetz (GTG) für die Anwendung im Ausserhumanen Bereich in Kraft. Die Wirtschaft hat dieses wichtige Gesetz in seiner Entstehung unterstützt und ist froh, dass nun die Anwendung der Gentechnik in der Schweiz verantwortungsvoll praktiziert werden kann.
Mit dem neuen Gentechnik-Gesetz erhält die Schweiz eines der strengsten Gesetze der Welt. Es schützt Menschen, Tier und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie. Gleichzeitig wird auch die Wahlfreiheit von Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet. Insbesondere erhält das GTG als neues Element eine verschärfte Regelung der Haftpflicht mit im Vergleich zu heute längeren Verjährungsfristen (3 bzw. 30 Jahre statt 1 bzw. 10 Jahre). Überdies wird der Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen gewährleistet.
Die Biotechnologiebranche zählte auch 2003 zu den wachstumsstärksten Branchen des Landes. Die Produktion wurde erhöht, neue Arbeitsplätze wurden geschaffen. Die Schweiz besitzt die grosse Chance, im internationalen Wettbewerb der Biotechnologie-Standorte in der Spitzenklasse mitzuspielen. Dafür sind klare, verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich, die Investitionen in den Wirtschaftsstandort Schweiz erleichtern. Das neue Gentechnik-Gesetz stellt wichtige Weichen für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
Die Schweiz ist mit dem neuen Gentechnik-Gesetz bereit für die Koexistenz, das heisst für ein Nebeneinander verschiedener Technologien und Anbausysteme. economiesuisse ist überzeugt, dass eine zukunftgerichtete Landwirtschaft, welche die modernsten Technologien wie die Gentechnologie in ihre Überlegungen einbezieht, den Wirtschaftsstandort Schweiz stärkt.
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