economiesuisse - Stärkung des Standorts: nicht weniger, nicht mehr Wirtschaft begrüsst Massnahmen für starken Steuerstandort und fordert Fokussierung
Zürich (ots)
Die Schweizer Wirtschaft begrüsst das klare Bekenntnis des Bundesrats zur Unternehmens-steuerreform III. Die Reform ist die Grundlage für einen auch in Zukunft starken Standort und damit für Hunderttausende Arbeitsplätze und Milliarden an Steuereinnahmen. Die Vorschläge zum Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit werden von economiesuisse ebenso unterstützt wie die finanziellen Ausgleichsmassnahmen. Massnahmen ohne Beitrag zur dringlichen Problemlösung sprengen jedoch den Rahmen der Reform. Insbesondere die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer lehnt die Wirtschaft ab.
Mit dem heute verabschiedeten Vernehmlassungsvorschlag sendet der Bundesrat ein wichtiges Signal für einen weiterhin starken und rechtssicheren Unternehmensstandort. Unter den steuerlichen Massnahmen begrüsst die Wirtschaft insbesondere die Einführung einer Lizenzbox. Unter den gegebenen Bedingungen erlaubt sie eine wettbewerbsfähige Besteuerung von Einnahmen aus Immaterialgütern in der Schweiz. Auch eine zinsbereinigte Gewinnsteuer beschränkt auf Sicherheitseigenkapital ist wichtig. Die Massnahme bietet attraktive Rahmenbedingungen für Finanzierungsaktivitäten, was der Zielsetzung der Reform entspricht. Sie ist steuersystematisch sinnvoll und finanzpolitisch vorteilhaft. Die Unterstützung des Bundes erweitert zudem den finanziellen Spielraum der Kantone, um je nach Ausgangslage Steuersenkungen vornehmen zu können.
Um den Erfolg der Unternehmenssteuerreform III zu sichern, muss sie aber auf die zentrale Aufgabe fokussiert werden: den Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit. Zur Problemlösung gehören die genannten steuerlichen und finanzpolitischen Massnahmen. Allgemeine Massnahmen zur Verbesserung der Steuersystematik haben hingegen keinen Bezug zur Standortthematik. Die Projektorganisation wies im Dezember darauf hin, dass auf Massnahmen, die «den Rahmen der USR III sprengen und die ganze Reform gefährden», zu verzichten ist.
Weder sachgerecht noch zielführend ist insbesondere die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer. Die Neuordnung der Kapitalbesteuerung von natürlichen Personen ist im Rahmen der Unternehmenssteuerreform ein Fremdkörper. Da finanziell wenig ergiebig und administrativ aufwendig, wurde die Kapitalgewinnsteuer von allen Kantonen abgeschafft. Für die ebenso finanzpolitisch wie volkswirtschaftlich zentrale Unternehmenssteuerreform III können die notwendigen finanziellen Spielräume rechtzeitig aufgebaut werden. economiesuisse wird die Vorlage nun sorgfältig prüfen.
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