Schweizerischer Nationalfonds / Fonds national suisse
SNF: Ausschreibung des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59
Bern (ots)
Die Freisetzung wissenschaftlich beurteilen
Der Schweizerische Nationalfonds lanciert das Nationale Forschungs- programm Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (NFP 59) und nimmt damit dieses aktuelle Thema genauer unter die Lupe. Das Programm soll laut dem eben erschienenen Ausführungsplan wissenschaftliche Grundlagen liefern und helfen, die derzeitige gesellschaftspolitische Debatte zu versachlichen. Das NFP 59 hat zwölf Millionen Franken zur Verfügung. Die Laufzeit beträgt vier Jahre, das Programm endet 2011.
Gegenwärtig laufen in den USA, in Europa oder auch in China und Indien umfangreiche Forschungsprogramme zur Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP). Es bleibt jedoch abzuklären, inwiefern die in solchen Programmen im Ausland gewonnen Erkenntnisse zu Nutzen und Risiken der GVP-Freisetzung auf die Schweiz - mit ihren kleinräumigen landwirtschaftlichen Nutzflächen - übertragbar sind.
Zudem sind viele Menschen hierzulande der grünen Gentechnik gegenüber kritisch eingestellt. Diese Skepsis wurde unter anderem auch letzten November in den 56 Prozent Ja-Stimmen für das fünfjährige Moratorium bei der kommerziellen Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen deutlich. Die Forschung in diesem Bereich bleibt vom Moratorium allerdings ausgenommen und wird sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern der Technologie mehrheitlich als wichtig empfunden. Der Bundesrat hat im Dezember 2005 den Schweizerischen Nationalfonds damit beauftragt, das Forschungsprogramm Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen zu lancieren. Es soll den ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in der Schweiz Rechnung tragen. Das NFP 59 will auch dazu beitragen, die öffentliche Diskussion um GVP durch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu versachlichen.
Gemäss dem eben veröffentlichen Ausführungsplan verfolgt das interdisziplinär angelegte Programm folgende Ziele: Es will Anwendungen der Pflanzenbiotechnologie, die für die Schweiz sinnvoll sein könnten, untersuchen. Ausserdem will es den rechtlich- administrativen Rahmen für GVP in der Schweiz beurteilen sowie Verfahrensstandards für Risikoforschung und Monitoring entwickeln.
Die Forschung gliedert sich dabei in vier Bereiche: Der erste untersucht das Zusammenspiel von GVP und Umwelt, beispielsweise die Einflüsse transgener Pflanzen auf Ökosysteme und die menschliche Gesundheit, oder die Bedingungen, unter denen GVP in der Schweiz angebaut werden oder auch als Bioreaktoren im Non-Food-Bereich (z.B. für die Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe) zum Einsatz kommen könnten. Im zweiten Schwerpunkt geht es um gesellschaftliche, ethische und ökonomische Fragen, die im Zusammenhang mit GVP aufgeworfen werden. Der dritte Schwerpunkt befasst sich mit Risikobewertungen und den jeweiligen Entscheidungsprozessen. Im vierten Teil sollen bereits gewonnene Erkenntnisse zusammengetragen und im Hinblick auf praktische Konsequenzen für die Schweiz evaluiert werden.
Die Projektausschreibung des NFP 59 dauert bis August 2006. Der Forschungsbeginn ist für April 2007 vorgesehen. Erste Freisetzungsversuche werden für den Frühling 2008 erwartet. Wegen der grossen politischen Bedeutung des Themas und der vielen Interessengruppen (breite Öffentlichkeit, Behörden, Politik, NGOs) unternimmt der Schweizerische Nationalfonds spezielle Anstrengungen, um den Ablauf und die Ergebnisse des Programms zu kommunizieren. Ab dem Frühjahr 2007 ist insbesondere eine Kommunikationsplattform geplant. Ende 2009, ein Jahr vor Ablauf des Moratoriums, soll zudem bereits ein erster Zwischenbericht über die Ergebnisse des Forschungsprogramms vorgelegt werden.
Weitere Auskünfte: Dr. Christian Mottas Schweizerischer Nationalfonds Abteilung IV Wildhainweg 3 Postfach 8232 CH-3001 Bern Tel.: +41 (0)31 308 22 22 E-Mail: cmottas@snf.ch
Der Text dieser Medienmitteilung steht auf der Website des Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung: www.snf.ch/medienmitteilung