Schweizerischer Nationalfonds / Fonds national suisse
SNF: Erben ist in der Schweiz eine volkswirtschaftlich bedeutsame Familiensache
Bern (ots)
Land des Erbens
Die Summen, die in der Schweiz von Männern vererbt werden, sind um einen Fünftel höher als diejenigen von Frauen. Im Vergleich zum Ausland wird in der Schweiz häufiger und mehr geerbt. Erben wird als familiäre Privatangelegenheit und nicht als gesellschaftliches Gerechtigkeitsproblem gesehen. Dies sind die Hauptergebnisse einer Analyse des Erbens, die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel (NFP 52) durchgeführt wurde.
Im Jahr 2000 wurden in der Schweiz 28,5 Milliarden Franken geerbt. Allein diese Zahl zeigt die volkswirtschaftliche Bedeutung des Erbens. Von Bedeutung ist es auch für die Einzelnen: Zwei Drittel aller Schweizerinnen und Schweizer haben bereits geerbt oder erwarten eine Erbschaft. Trotzdem waren bisher keine empirischen Untersuchungen zum Erben in der Schweiz vorhanden. Heidi Stutz, Tobias Bauer und Susanne Schmugge vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) legen nun eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel (NFP 52) erstellte Studie vor, deren Quellen unter anderem Daten des kantonalen Zürcher Steueramts und eine Bevölkerungsbefragung bilden. Die Summen, die Männer vererben, sind um einen Fünftel höher als die der Frauen. Männer machen ausserdem öfter und deutlich höhere Schenkungen als Frauen. In der gegenwärtig vererbenden Generation scheinen somit die früheren diskriminierenden Regelungen im Ehe- und Scheidungsrecht nachzuwirken. Was die Erbenden und Beschenkten anbelangt, sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern klein. Söhne werden nicht generell privilegiert. Differenzen bestehen hauptsächlich bei Betriebsübernahmen.
Im Vergleich zum Ausland wird in der Schweiz häufiger und mehr geerbt: Das Gesamtvolumen beträgt über sechs Prozent des Bruttosozialprodukts. Dieser Wert ist mehr als doppelt so hoch wie beispielsweise in Deutschland. Der Unterschied ist nicht allein auf grössere Privatvermögen zurückzuführen. Die Weitergabe des Erbes verlief in der vom Zweiten Weltkrieg verschonten Schweiz kontinuierlicher als in den umliegenden Ländern; deshalb sind vor allem die ältesten Generationen, deren Vermögen bereits vererbt wurden oder noch zur Vererbung anstehen, wohlhabender.
Erben ist Familiensache. Der Grossteil des Erbvolumens bleibt in der Familie: 58 Prozent gehen an die Kinder, je rund 15 Prozent an die Ehepartnerin oder den Ehepartner und andere Verwandte. Sechs Prozent werden Nichtverwandten und vier Prozent gemeinnützigen Organisationen vermacht. Die Haltungen in Erbfragen sind oft ambivalent, beispielsweise bei der Frage, ob alte Menschen ihr Vermögen frei aufbrauchen sollen oder ob es eine moralische Pflicht gibt, ein Erbe zu hinterlassen. Die meisten Menschen sprechen sich für freies Verbrauchen aus: Es gibt kein Anrecht auf ein Erbe, obwohl das Vererben gleichzeitig als wünschenswert erscheint. Bei der Erbaufteilung zwischen den Kindern dominiert die Norm, dass alle gleich viel erhalten sollen. Dass Erben allgemein stärker als familiäre Privatsache denn als gesellschaftliches Gerechtigkeitsproblem gesehen wird, zeigt die relativ kritische Haltung gegenüber der Erbschaftssteuer. Kritisch werden aber auch die grossen kantonalen Unterschiede in der Besteuerung eingeschätzt. Eine einheitliche Lösung auf Bundesebene könnte bei einer Mehrheit der Bevölkerung auf Wohlwollen stossen.
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung führt das Erben zu Umwälzungen im Generationengefüge. Die Vermögen konzentrieren sich immer stärker in der Rentnergeneration: Gingen 1980 noch über zwei Drittel der Erbschaften an Personen unter 55 Jahren, so wird es im Jahre 2020 noch ein Drittel sein. Ein Beitrag zur Alterssicherung sind Erbschaften für die meisten dennoch nicht. Dazu sind sie zu ungleich verteilt: Die Hälfte der Erbenden mit den kleinsten Erbschaften erhält zwei Prozent der Gesamtstumme, die zehn Prozent der Erbenden mit den grössten Erbschaften erhalten drei Viertel. Generell erfolgt die Verteilung nach dem Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben. Gleichzeitig sind Erbschaften, auch wenn sie verglichen mit dem Vermögen wohlhabender Leute klein sind, für ärmere Schichten wichtig: Sie stellen oft die einzige Möglichkeit dar, überhaupt zu Vermögen zu kommen. Ausser an der Spitze der Vermögensverteilung sind Erbschaften für die Weitergabe sozialer Ungleichheit von Generation zu Generation nicht der bedeutsamste Faktor. Das Bildungsniveau und der im Elternhaus vermittelte Erwartungshorizont, was einem im Leben zusteht, spielen hier eine wichtigere Rolle.
Publikation: Heidi Stutz, Tobias Bauer, Susanne Schmugge: Erben in der Schweiz. Eine Familiensache mit volkswirtschaftlichen Folgen. Rüegger Verlag, Zürich 2007.
Kontakt:
Heidi Stutz
Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS)
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CH-3007 Bern
Tel. +41 (0)31 380 60 88
E-Mail: heidi.stutz@buerobass.ch
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