Bericht an die Kommission zeigt, wie personelle Vielfalt Unternehmen nützen kann
Brüssel (ots)
Unternehmen die "Diversity"-Strategien verfolgen, d.h. Strategien, welche die personelle Vielfalt in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Religion, körperliche Behinderung, Alter und Geschlecht fördern, können kurz- und langfristig damit rechnen, dass sich diese als nutzbringend erweisen. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht, der für die Europäische Kommission erarbeitet wurde. Der Bericht "Kosten und Nutzen personeller Vielfalt in Unternehmen" nennt kurz- und langfristigen Nutzen, wie verbesserten Cashflow durch die Beseitigung von Mitrarbeiterengpässen, Erschliessung neuer Märkte, Kostensenkung und Verbesserung der Leistung auf vorhandenen Märkten, sowie langfristige Vorteile, wie den Aufbau eines differenzierten Rufs bei den Hauptakteuren und Kunden und die Verbesserung der Qualität des Humankapitals.
"Diese Studie zeigt, dass die Einführung von Rechtsvorschriften, die der Diskriminierung entgegenwirken, in Europa nicht nur eine Grundsatzfrage darstellt, sondern auch für die Unternehmen nutzbringend wirkt," sagte Anna Diamantopoulou, Kommissarin für Beschäftigung und Soziales. "Ich hoffe, dass die Unternehmen dies aufnehmen und dass die Mitgliedstaaten das Ihrige tun und innerstaatliche Rechtsvorschriften erlassen, um die beiden europäischen Richtlinien zur Bekämpfung der Diskriminierung so bald wie möglich umzusetzen."
Im Jahre 2000 wurden zwei Richtlinien zur Bekämpfung der Diskriminierung angenommen: eine zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und eine für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Die Erstgenannte ist nur von 7 Mitgliedstaaten fristgemäss bis zum 19. Juli umgesetzt worden, und die Kommission ist gerade dabei, gegen die übrigen Mitgliedstaaten Verstossverfahren einzuleiten. Was die zweite Richtlinie betrifft, so geht die Kommission davon aus, dass nur zwei Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist bis zum 2. Dezember 2003 einhalten.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen über die Kampagne 'Für Vielfalt - gegen Diskriminierung' sind von folgender Website abrufbar: www.stop-discrimination.info
Der Wortlaut der Studie findet sich unter: http://europa.eu.int/comm/employment_social/fundamental_rights/prog/s tudies_en.htm
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