ACS Automobil Club der Schweiz
Delegiertenversammlung des ACS vom 17. Juni 2005 im Verkehrshaus Luzern
Luzern (ots)
Am 17. Juni 2005 fand im Verkehrshaus in Luzern die ordentliche Delegiertenversammlung des Automobil Clubs der Schweiz statt. Im statutarischen Teil konnten die Delegierten von der erfreulichen Entwicklung des Mitgliederbestandes Kenntnis nehmen und die mit einem Gewinn abschliessende Jahresrechnung 2004 genehmigen.
Die Delegierten nahmen nach engagierter Diskussion Stellung zum Vorschlag des Bundesrates für die Einrichtung eines Fonds für Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds). Die im Vorschlag vorgesehene, nicht verfassungsmässige Finanzierung von S-Bahnprojekten aus für Projekte der Strasse zweckgebundenen Mitteln lehnten sie in aller Klarheit ab. Ebenso deutlich lehnten sie die Einrichtung eines Dringlichkeitsfonds als Übergangslösung ab. Sie unterstützen weiterhin das Konzept eines Infrastrukturfonds, erwarten aber die rasche Einrichtung eines langfristig ausgelegten Fonds, welcher die Grundsätze der Zweckbindung nicht verletzt und dem nachweislich bestehenden Nachholbedarf bei der Strasseninfrastruktur gerecht wird.
In einer Resolution sprachen sich die Delegierten zudem für die Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Schweizerischen Autobahnen von derzeit 120 auf 130 km/h aus. Die Tempolimite von 120 km/h wurde aus rein ökologischen Gründen eingeführt. Der technologische Fortschritt sowohl bezüglich Umweltverhalten als auch Verkehrssicherheit rechtfertigen eine möglichst weitgehende Harmonisierung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen mit den umliegenden Ländern. Der vollständige Wortlaut der Resolution ist nachstehend wiedergegeben.
Resolution der Delegiertenversammlung des ACS vom 17. Juni 2005 in Luzern
ACS fordert Tempo 130 km/h auf Autobahnen
Anlässlich ihrer ordentlichen Versammlung vom 17. Juni 2005 in Luzern, haben die Delegierten des Automobil Clubs der Schweiz (ACS) einstimmig einer Resolution bezüglich Erhöhung der Autobahn-Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h zugestimmt.
Vor knapp dreissig Jahren wurde nach einem dreijährigen Versuch die Höchstgeschwindigkeit auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz definitiv auf 130 km/h festgelegt. Acht Jahre später führte der Bundesrat als Reaktion auf die aufgebauschten Kampagnen über das Waldsterben und aus rein ökologischen Gründen Tempo 120 ein.
Abgesehen davon, dass das Waldsterben in den letzten Jahren als reine Panikmache der Umweltschutzorganisationen entlarvt wurde, hat die Entwicklung moderner Fahrzeuge und Motoren zu einer drastischen Senkung des Treibstoffverbrauchs und des Ausstosses an Schadstoffen geführt. Die Beibehaltung von Tempo 120 ist deshalb mit ökologischen Argumenten nicht mehr zu begründen.
Der Sicherheitsstandard unserer Autobahnen zählt zu den höchsten Europas. Zudem verfügt die Schweiz über einen sehr modernen Fahrzeugpark, bei welchem auch die fahrzeugseitigen Sicherheitselemente einem hohen Niveau entsprechen. Mittlerweile sind in der Schweiz rund 1'730 zwei- und mehrstreifige Autobahnkilometer in Betrieb. Dank richtungsgetrennten Fahrbahnen sind Autobahnen gemäss Unfallstatistik fünf mal sicherer als die übrigen Strassen.
Der ACS vertritt die Ansicht, dass es gerechtfertigt und an der Zeit ist, die in der Schweiz geltenden Vorschriften zu Tempo 120 auf Autobahnen mit den in den umliegenden Ländern geltenden Regelungen für Tempo 130 zu harmonisieren. Er appelliert daher an die zuständigen Behörden und politischen Kreise, die entsprechenden Schritte vorzunehmen.
Der ACS erwartet ausserdem bei abweichenden Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen den Ersatz der stationären Signalisation durch Wechselsignale, so dass Temporeduktionen der Situation angepasst angezeigt werden können.
Kontakt:
Niklaus Zürcher, Direktor ACS
Tel.: +41/31/328'31'22