SFZ Schweizerische Fachstelle für Zweiradfragen
Neue Motorrad-Führerscheinregelungen - Sonderzug Schweiz statt echte Harmonisierung!
Solothurn (ots)
Einmal mehr praktiziert der Bundesrat einen Alleingang Schweiz: Bei der Festlegung der neuen, ab 1. April 2003 geltenden Motorrad-Führerscheinkategorien hat er es nicht geschafft, für die kleinen Hubraumklassen von 50 bzw. 125 cm3 eine Regelung nach dem Muster der umliegenden EU-Staaten zu treffen. Im Gegenteil: Mit der Schaffung einer neuen Klasse von geschwindigkeitsmässig unbeschränkten 50cm3-Motorräder/Rollern führt er in der Schweiz eine Fahrzeugkategorie ein, welche in dieser Form weltweit von keinem Hersteller angeboten wird. Für den kleinen Schweizer Markt müssen diese Fahrzeuge in Bezug auf die Ausrüstung extra abgeändert werden und wieder ein eigenes Homologationsprozedere durchlaufen. Nach Meinung der Zweiradbranche ist dies ein unnötiger und kostspieliger Weg.
Ebenfalls unerklärlich ist, warum das Führen von auf 11 kW(15 PS) beschränkten Motorrädern/Rollern nicht bereits ab 16 Jahren, sondern nach wie vor erst ab 18 Jahren gestattet ist. Offenbar traut der Bundesrat den schweizerischen Jugendlichen weniger Fahrkönnen und Reife zu als den Gleichaltrigen in Italien, Deutschland, Frankreich etc.. Auch in diesem Punkt wurde der von der Politik immer und überall beschworenen Harmonisierung mit den EU-Staaten ein Riegel geschoben.
Die Zweiradbranche trat im Vernehmlassungsverfahren für ein logisch aufgebautes Stufenführerschein-System mit neuem, verschärftem Ausbildungsprogramm ein. Dass dieses System bei der Festlegung der neuen Führerscheinkategorien nicht umgesetzt wurde, ist nicht nachvollziehbar und stösst in der Zweiradbranche mit ihren 6'000 Beschäftigten auf absolut kein Verständnis.
Kontakt:
Schweiz. Fachstelle für Zweiradfragen
Hans huber-Strasse 37a
Postfach
4503 Solothurn
Tel. +41/32/622'02'04
Fax +41/32/622'02'14
mailto:info@fachstelle-zweirad.ch
[ 019 ]