Unlauterer Wettbewerb und Persönlichkeitsverletzung - comparis.ch klagt "Beobachter" ein
Zürich (ots)
Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch wehrt sich gegen einen Artikel im Konsumentenmagazin "Beobachter". comparis.ch hat den "Beobachter" wegen unlauteren Wettbewerbs und Persönlichkeitsverletzung eingeklagt.
Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch wehrt sich mit rechtlichen Mitteln gegen einen ruf- und geschäftsschädigenden Artikel im Konsumentenmagazin "Beobachter": comparis.ch hat beim zuständigen Friedensrichteramt der Stadt Zürich Klage gegen die Herausgeberin des "Beobachters", die Jean Frey AG, eingereicht. Die Sühneverhandlung ist für den 20. April 2005 angesetzt.
Der Klage von comparis.ch voraus ging die Veröffentlichung eines tendenziösen Artikels im "Beobachter". comparis.ch wird darin unter anderem ein Imageproblem angedichtet; es wird behauptet, das Unternehmen sei undurchsichtig und verlange überrissene Gebühren. Der Artikel basiert auf der Kritik von bloss zwei von rund 90 in der Schweiz tätigen Krankenkassen. Konsumentinnen und Konsumenten kommen keine zu Wort.
Über 7 Millionen Besuche auf der Webseite von comparis.ch im Jahr 2004 zeigen aber, dass die gebotenen Dienstleistungen für die Konsumentinnen und Konsumenten einem echten Bedürfnis entsprechen. Für die Leserinnen und Leser des Artikels im "Beobachter" ist laut comparis.ch nicht erkennbar, was Tatsache und was Wertung ist.
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