comparis.ch zu den gesetzlichen Anpassungen bei der Hausratversicherung - Versicherungen verweigern Kündigungsrecht
Zürich (ots)
So etwas gab es noch nie: Praktisch alle Versicherten haben jetzt die einmalige Möglichkeit, ihre langjährigen Hausratversicherungsverträge zu kündigen. Die gesetzlich verordnete Erhöhung des Selbstbehalts bei der Elementarschadendeckung ermöglicht eine Kündigung per 31. Dezember 2006. Eine Umfrage des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei den 13 grössten Gesellschaften zeigt aber, dass die meisten Versicherer den Kunden das Kündigungsrecht nicht gewähren wollen. Dies widerspricht der Haltung des Bundesamts für Privatversicherungen, gemäss dem eine Kündigung per Ende Jahr explizit möglich ist.
Bei einer einseitigen Anpassung der Police seitens der Versicherungsgesellschaft haben die Versicherten die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. Üblicherweise ist dies bei Prämienerhöhungen oder bei Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Fall. Darunter fallen grundsätzlich auch gesetzlich auferlegte Änderungen. Per 1. Januar 2007 gibt es in der Hausratversicherung als Folge der Unwetter vom Sommer 2005 verschiedene gesetzliche Änderungen. Betroffen von den Anpassungen sind quasi alle der rund 2,2 Millionen Haushalte in der Schweiz.
Die bedeutendste Änderung betrifft den Selbstbehalt bei Elementarschadenereignissen (zum Beispiel Hochwasser oder Sturmschäden) in der Hausratversicherung. Dieser wird ab 1. Januar 2007 - auch bei laufenden Verträgen - von 200 auf 500 Franken pro Schadenfall erhöht. Gemäss Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) heisst dies, dass grundsätzlich alle Versicherten ihren Hausratversicherungsvertrag per 31. Dezember 2006 kündigen können.
"Nicht gerade kundenfreundlich" Eine Umfrage des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei den 13 grössten Versicherungsgesellschaften zeigt nun aber auf, dass die Mehrheit der Versicherungsgesellschaften ihren Kunden dieses Recht nicht einräumen will. Alba, Allianz Suisse, Coop, Mobiliar, Nationale Suisse und Vaudoise stellen sich auf den Standpunkt, dass eine Kündigung erst auf Ende des Versicherungsjahres zulässig sei. Dieses kann für jeden Versicherten individuell sein, je nachdem, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
"Weder konsumentenfreundlich, noch rechtlich haltbar", meint dazu Martin Scherrer, Bereichsleiter Banken und Versicherungen bei comparis.ch. "Diese Versicherungen handeln zuungunsten ihrer Kunden und entgegen der Haltung des Bundesamts für Privatversicherungen". Eine einseitige Verschlechterung der Vertragssituation ohne gleichzeitiges Einräumen einer Kündigungsmöglichkeit sei unzulässig, zumal die Hausratversicherung nicht obligatorisch sei, so Scherrer.
Nur Winterthur, Zürich und Züritel sind kundenfreundlich und bieten ihren Kunden eine Kündigung per 31. Dezember 2006 an. Der unverbrauchte Teil der bereits einbezahlten Prämie wird den Versicherten in diesem Fall pro rata zurück erstattet.
Einig sind sich die Gesellschaften einzig in dem Punkt, dass nicht nur die von der Änderung betroffene Elementarschadenversicherung innerhalb der Hausratversicherung gekündigt werden kann, sondern die gesamte Hausratversicherung. Auch wer eine kombinierte Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung hat, kann kündigen, hiess es auf Anfrage von comparis.ch.
Erhöhung auf Kunden abgewälzt Ebenfalls von Gesetzes wegen erhöht werden auf das kommende Jahr hin die Prämiensätze für die Elementarschadendeckung. Dadurch finanzieren die Versicherungsgesellschaften die Erhöhung der Deckungslimite für Elementarschadenfälle von 500 Millionen auf 2 Milliarden Franken. Diese wird in den meisten Fällen direkt an die Versicherten weitergegeben. Einzig Coop und Winterthur kompensieren diese zusätzlichen Kosten und erhöhen die Gesamtprämien nicht. Bei allen anderen angefragten Gesellschaften gibt es eine Prämienerhöhung. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb auf Ende des Versicherungsjahres die Hausratversicherung gekündigt werden kann. Wer nicht per 31. Dezember 2006 wegen des erhöhten Selbstbehalts kündigt, hat per Ende des individuellen Versicherungsjahres - ausser bei Winterthur - eine zweite Chance.
Ausnahmen gibt es nur bei Helvetia und Basler: Die beiden Versicherungsgesellschaften haben in den letzten Jahren ihre AVB für die entsprechenden Verträge geändert. Darin haben sie sich explizit ausbedungen, dass eine Änderung der Police, die von Gesetzes wegen vorgenommen werden muss, kein Kündigungsgrund ist. Bei Basler kann man per 31. Dezember 2006 kündigen. Allerdings gilt dies nur für Versicherte, die weder ein "Haushalt-Kombi" noch ein Produkt der "KMU-Kombi-Linie" haben. Auf Ende des Versicherungsjahres sind bei Helvetia nur Policen kündbar, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Wie man mit potenziellen Kündigungen per Ende 2006 aufgrund des erhöhten Selbstbehalts umgehen will, wird bei Helvetia derzeit noch geprüft.
Axa und Generali haben gegenüber comparis.ch die Auskunft verweigert. Ist dies ein weiterer Hinweis darauf, dass der Kundenservice dieser Gesellschaften zu wünschen übrig lässt? Sowohl Axa als auch Generali werden von ihren Versicherten am wenigsten häufig weiter empfohlen - dies zeigt die Kundenzufriedenheits-Umfrage von comparis.ch. 1)
Wechseln lohnt sich Die Versicherten werden in diesen Tagen über die Erhöhung des Selbstbehalts und die Prämienanpassungen bei der Elementarschadendeckung von ihrer Gesellschaft schriftlich informiert. Dass die Erhöhung des Selbstbehalts ihnen das Recht gibt, die Police auf den 31. Dezember 2006 zu kündigen, verschweigen die Gesellschaften ihren Kunden allerdings wohlweislich. "Eine so einfache Möglichkeit, auch aus den oft zehnjährigen Verträgen auszusteigen, hat es noch nie gegeben", sagt Martin Scherrer von comparis.ch. Wichtig bei einem Neuabschluss ist es, nur Einjahresverträge zu akzeptieren. Werden längere Laufzeiten offeriert, können die Versicherten auf einem jährlichen Kündigungsrecht beharren.
Das jährliche Prämienvolumen der Hausratversicherungen beläuft sich auf rund 800 Millionen Franken. Die Hausratversicherungs-Vergleiche von www.comparis.ch zeigen, dass die Versicherten bei einem Wechsel zur jeweils günstigsten Versicherung rund 300 Millionen Franken sparen könnten.
Weitere Informationen: Martin Scherrer Bereichsleiter Banken und Versicherungen Telefon 044 360 52 62 E-Mail: media@comparis.ch Internet: www.comparis.ch
1) Siehe Medienmitteilung vom 5. September 2006 "Befriedigend, aber noch nicht gut", abrufbar unter http://www.comparis.ch/comparis/press/communique.aspx?ID=PR_Comm_Communique_060905