Alle Storys
Folgen
Keine Story von comparis.ch AG mehr verpassen.

comparis.ch AG

comparis.ch zur Prämienentwicklung bei der Krankenkassen-Zusatzversicherung - Auch Prämien für Zusatzversicherungen steigen

Zürich (ots)

Die Prämien der freiwilligen
Krankenzusatzversicherung gelten gemeinhin als stabil. Auf das 
nächste Jahr hin erhöhen aber zahlreiche Anbieter ihre Tarife. Dies 
zeigt eine Umfrage des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei den
grössten Krankenkassen. Erhöht die Krankenkasse die 
Zusatzversicherungsprämien, gelten kürzere Kündigungsfristen.
Im Gegensatz zu den Prämien bei der obligatorischen 
Grundversicherung sind die Tarife der Zusatzversicherung 
normalerweise äusserst stabil und wurden in der Vergangenheit kaum 
erhöht. Die Krankenkasse KPT hat beispielsweise das letzte Mal die 
Zusatzversicherungsprämien im Jahr 2002 angepasst, bei Groupe 
Mutuel(1) sind die Prämien seit zehn Jahren stabil. Auf das nächste 
Jahr hin erhöhen aber zahlreiche Krankenkassen die 
Zusatzversicherungsprämien. Dies zeigt eine Umfrage des 
Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei den grössten 
Krankenkassen.(2) Von den siebzehn befragten Kassen gaben nur Assura,
Aquilana, EGK und Groupe Mutuel an, die Prämien nicht zu erhöhen. Bei
allen anderen Krankenkassen müssen die Versicherten je nach 
Versicherungsprodukt mit einer Prämienerhöhung rechnen. Davon können 
sowohl die Tarife für die ambulante Zusatzversicherung als auch für 
die Spitalzusatzversicherung betroffen sein. Gemäss den comparis.ch 
vorliegenden Prämien sind in Einzelfällen Aufschläge von bis zu 55 
Prozent möglich.
Kürzere Kündigungsfristen wegen Prämienerhöhung
Für die betroffenen Versicherten ist die Prämienerhöhung zwar 
ärgerlich, sie müssen diese aber nicht einfach hinnehmen. «Wer von 
einer Prämienerhöhung betroffen ist, hat in der Regel eine verkürzte 
Kündigungsfrist», erklärt Richard Eisler, Geschäftsführer von 
comparis.ch. Die meisten Krankenkassen haben bei der 
Zusatzversicherung eine dreimonatige Kündigungsfrist. Ohne 
Prämienerhöhung muss die Kündigung somit bis Ende September bei der 
Krankenkasse eintreffen. Bei Prämienerhöhungen ist in der Regel eine 
Kündigung innerhalb von dreissig Tagen nach Erhalt der Mitteilung 
über die neuen Prämien möglich. Das bedeutet, dass die 
Zusatzversicherung auch innerhalb des Novembers gekündet werden kann.
Wer die Zusatzversicherung wechseln will, sollte aber bei der 
alten Kasse erst kündigen, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen 
Kasse vorliegt. «Ohne Aufnahmebestätigung riskiert man, wegen 
Vorbehalten weniger Leistungen beziehen zu können oder bei der neuen 
Kasse gar nicht aufgenommen zu werden», sagt Eisler. «Wer die 
Zusatzversicherung wechseln will, sollte sich darum schnellstmöglich 
mit den Angeboten anderer Kassen auseinandersetzen», so der Tipp von 
Eisler.
(1)Betrifft die Groupe Mutuel Versicherungen GMA AG
(2)comparis.ch befragte folgende Krankenkassen: Aquilana, Assura, 
Atupri, Concordia, CSS, EGK, Groupe Mutuel, Helsana, Innova, Kolping,
KPT, ÖKK, Provita, Sanitas, Swica, Visana und Vivao Sympany. Von 
Helsana erhielt comparis.ch keine Auskunft. Die comparis.ch 
vorliegenden Prämien zeigen aber, dass es auch bei Helsana 
Prämienerhöhungen gibt.

Kontakt:

Richard Eisler
Geschäftsführer
Telefon: 044 360 34 00
E-Mail: media@comparis.ch
www.comparis.ch

Weitere Storys: comparis.ch AG
Weitere Storys: comparis.ch AG