comparis.ch zum geplanten Prämienvergleichsdienst des BAG - comparis.ch leitet rechtliche Schritte gegen das BAG ein
Zürich (ots)
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant diesen Herbst, einen Prämienvergleichsdienst analog zu comparis.ch zu lancieren. Dokumente vom BAG zeigen nun, dass es dem Bundesamt auch darum geht, comparis.ch massiv zu schädigen. Finanziert wird das Vorhaben mit Steuergeldern. comparis.ch hat erste rechtliche Schritte ergriffen.
Anfang Jahr hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekannt gegeben, seinen bisherigen Prämien-Vergleichsrechner auszubauen.(1) Gegen fairen Wettbewerb hat comparis.ch nichts einzuwenden. Interne Dokumente des BAG, in die comparis.ch aufgrund einer Anfrage gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht nehmen konnte, zeigen nun, dass es dem BAG um weit mehr geht, als das eigene Angebot zu verbessern und den Versicherten einen guten Service zu bieten. Vielmehr verfolgt das BAG systematisch die Absicht, das Geschäft von comparis.ch im Bereich der KVG-Prämien zu schädigen.(2) Eine rechtliche Prüfung des Sachverhalts ist dringend geboten. comparis.ch hat beim zuständigen Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ein entsprechendes Rechtsbegehren eingereicht, dass das BAG ab sofort nicht mehr die Geschäftstätigkeit von comparis.ch behindert. Der Internet-Vergleichsdienst sieht sich in seiner verfassungsmässig garantierten Wirtschaftsfreiheit verletzt.
BAG wollte sich Know-how von comparis.ch einverleiben
Wie die comparis.ch vorliegenden Dokumente weiter belegen, plante das BAG, für den eigenen Prämienvergleich ein automatisiertes Offertsystem anzubieten, wie es comparis.ch für die Krankenkassen seit vielen Jahren betreibt. Eine juristische Abklärung kam aber zum Ergebnis, dass die existierenden IT-Systeme geistiges Eigentum von comparis.ch sind. Gemäss Protokoll einer gemeinsamen Sitzung mit Santésuisse wurde dann nach einfachen Wegen gesucht, wie die Schnittstellen von comparis.ch trotzdem nachgeahmt werden könnten und der Bund von den getätigten Investitionen und dem geschaffenen Know-how profitieren würde. Pikant ist, dass es ausgerechnet eine Aufsichtsbehörde ist, die hier ihre Beaufsichtigten um sich schart, um ein Schweizer KMU vom Markt zu drängen und dabei noch versucht, sich dessen langjähriges Know-how zunutze zu machen. comparis.ch wird aufgrund der neusten Erkenntnisse nun zusätzliche Schritte auch strafrechtlicher Natur prüfen müssen, um ihre Interessen zu wahren. Eine Anfrage beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bestätigte darüber hinaus, dass ein Offertsystem mit Erfassung von Personendaten durch das BAG - anders als bei Unternehmen - überdies datenschutzwidrig wäre, da dem BAG hierfür die gesetzliche Grundlage fehlt.
Offertsystem spart den Krankenkassen Kosten
Ein automatisiertes Offertsystem ist für das BAG auch deshalb von hoher Bedeutung, da diese IT-Prozesse für eine sehr effiziente Abwicklung der Anfragen sorgen, die jedes Jahr hunderttausendfach bei den Krankenkassen erfolgen. «Bezüglich der Offertbestellung im Dienste des Kunden könne Comparis als Benchmark betrachtet werden», hiess es an einer gemeinsamen Sitzung von BAG und Santésuisse.(3) Für diese Dienste wird comparis.ch entschädigt. Sie sparen dem Gesundheitssystem im Ergebnis ein Vielfaches an Kosten: Denn wenn wechselwillige Versicherte ihre Anfragen über Call Center, per E-Mail, Post, Makler oder Aussendienst an die Krankenkassen richten, entstehen in der Regel Bearbeitungsaufwände von mehr als 100 Franken pro Anfrage. Krankenkassen kooperieren mit comparis.ch, weil es sich für sie rechnet. Ohne diese IT-Systeme wird der Prämienrechner des BAG kaum Verwaltungskosten der Kassen sparen können. Der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtkosten bei den Krankenkassen ist im Übrigen von 8,6 Prozent 1996 auf 5,6 Prozent 2009 gesunken.
Aus Überzeugung, seit Jahren dazu beizutragen, dass die Krankenkassenprämien nicht noch stärker steigen als sie es ohnehin schon tun, hatte comparis.ch im Februar die Initiative ergriffen und dem Bundesamt angeboten, den eigenen bestehenden Vergleichsrechner ohne Kostenfolge für BAG, Krankenkassen und Versicherte zur Verfügung zu stellen. Ziel dieses Angebots war es, der Bundesbehörde den Nutzen von Vergleichsdiensten besser zu vermitteln und Steuergelder zu sparen. Aus dem Anlass hat auch ein Treffen mit Vertretern des BAG stattgefunden. Wie aus den Akten deutlich wird, stand das Bundesamt dem Angebot allerdings schon vor dem Treffen ablehnend gegenüber. «Begründet wurde die Ablehnung vor allem damit, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung führe, wenn man unser Angebot nutzen würde», so Comparis-Geschäftsführer Richard Eisler. «Komisch nur, dass das BAG mit dem eigenen Rechner genau diesen Wettbewerb jetzt mit Steuergeldern selbst verzerrt.»
Gratis gibt es nicht
Die comparis.ch vorliegenden Dokumente zeigen klar, dass das BAG einige Investitionen tätigen muss, um 15 Jahre Entwicklungsarbeit von comparis.ch aufzuholen. Da die Kosten nicht budgetiert waren, musste ein Nachtragskredit beantragt werden.(4) Für die Programmierung des neuen Rechners wurde eine private Firma beauftragt. Hinzu kommen die internen Aufwände der Verwaltung, die Kosten für den Betrieb und Anpassungskosten bei den Krankenkassen. Bezahlt wird alles durch den Steuerzahler. «Wenn das BAG den Eindruck zu vermitteln versucht, ihr Prämienvergleich sei kostenlos, dann entspricht das nicht den Tatsachen», sagt Richard Eisler.
Die Antwort auf die Frage, wieso das BAG überhaupt einen eigenen Vergleichsrechner programmieren lässt, ist für Eisler klar: «comparis.ch ist ein unbequemer Akteur. Seit Jahren sorgen wir für Wettbewerbsdruck unter den Krankenkassen und kritisieren auch das BAG hin und wieder wegen ihrer geschönten Berechnungen der Prämienerhöhungen.» Weiter meint Eisler: «Beim Studium der Akten muss man aber den Eindruck gewinnen, dass hier eine Bundesbehörde völlig ausser Kontrolle geraten ist.»
Die Dokumente des BAG finden sich unter http://www.comparis.ch/comparis/press/dokumente.aspx
(1) Quelle: Handelszeitung vom 13. Januar 2011 (2) So heisst es: «Das BAG verfolgt damit u.a. das Ziel, dass die Krankenversicherer nicht mehr im selben Umfang wie bisher mit dem Internetvergleichsdienst comparis.ch und anderen Anbietern kooperieren ...». Quelle: Dokument 1 und 2, abrufbar unter: http://www.comparis.ch/comparis/press/dokumente.aspx (3) Protokoll einer Sitzung von Santésuisse mit dem BAG am 2. Februar 2011 beim BAG (Dokument 1). (4) Vgl. Dokument 4, abrufbar auf der Comparis-Website
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