comparis.ch verlangt Transparenz mittels Öffentlichkeitsgesetz - comparis.ch will lückenlose Aufklärung
Zürich (ots)
Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch begrüsst die Absicht von Bundesrat Alain Berset, im Zusammenhang mit den im Raum stehenden Hacker-Vorwürfen eine Klage einzureichen. Die Klage bietet die Gelegenheit, die Vorwürfe an das Unternehmen vollständig zu entkräften. Um zusätzliche Transparenz zu schaffen, verlangt comparis.ch gemäss Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in sämtliche Dokumente der Bundesbehörden, in denen von den Vorwürfen die Rede ist.
Bundesrat Alain Berset hat via Medien bekannt gegeben, er erwäge eine Klage gegen den Internet-Vergleichsdienst comparis.ch. «Wir begrüssen eine solche Klage. Sie bietet die Gelegenheit, alles aufzuklären und die Vorwürfe an das Unternehmen endgültig zu entkräften», sagt Felix Schneuwly, Mediensprecher bei comparis.ch. Wie bereits dargelegt, hatte am 28. September 2011 ein einzelner Mitarbeiter von comparis.ch die neue Website des Bundesamts für Gesundheit aus reiner Neugierde auf seine Sicherheit prüfen und keinesfalls hacken wollen.(1) Aus Sicht von comparis.ch liegt auch im rechtlichen Sinne weder ein Hacking noch sonst eine Straftat oder versuchte Straftat vor. Diesbezügliche Anschuldigungen an die Adresse von comparis.ch sind falsch. Hinzu kommt, dass die einmalige Abfrage vom Mitarbeiter ohne geschäftlichen Auftrag erfolgte. Es handelt sich um das persönliche Fehlverhalten eines Mitarbeiters und keineswegs um einen Fehler des Unternehmens. Die Abfrage stand zudem in keinem Zusammenhang mit dem Bezug der Krankenkassenprämien mittels der legalen Crawler-Software. Diese Daten sind öffentlich und auch öffentlich zugänglich. Es gibt also gar keinen Grund, sich diese illegal zu beschaffen.
Es ist befremdend, dass comparis.ch die konkreten Anschuldigungen fast ein Jahr später aus der Presse erfahren musste. Weder das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation, welches die SQL-Abfragen bemerkt hatte, noch das Bundesamt für Gesundheit bzw. das Eidgenössische Departement des Innern hatten comparis.ch in den vergangenen elf Monaten mit Beweisen konfrontiert. «Dass die Dokumente jetzt erst, kurz vor Bekanntgabe der Krankenkassenprämien, in den Medien erscheinen, lässt den Verdacht eines gezielten, rufschädigenden Vorgehens gegen comparis.ch aufkommen», sagt Felix Schneuwly.
Aus diesem Grund reicht comparis.ch ein Gesuch gemäss dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ) ein. Das Unternehmen verlangt unter anderem Einsicht in sämtliche Dokumente, in denen von den Vorwürfen die Rede ist. Dabei geht es besonders um die Korrespondenz zwischen den beteiligten Behörden. Auf diese Weise soll Klarheit unter anderem darüber hergestellt werden, seit wann die Vorwürfe im Bundesamt für Gesundheit bzw. dem Eidgenössischen Departement des Innern bekannt sind und wie sich die Behörden damals dazu gestellt hatten. comparis.ch möchte auch wissen, wer die Dokumente den Medien warum zugespielt hat.
(1)Vgl. Artikel und Interview in der «SonntagsZeitung» vom 2. September 2012, Seite 3.
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