Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
UVEK verbreitet erneut Unwahrheiten zum EMG
Bern (ots)
Erneut behauptet das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) es gebe heute in den Kantonen in der Stromversorgung keine Gebietsmonopole. Das ist falsch. Die Energieversorgung wird in allen Kantonen durch konzessionierte oder gesetzlich geregelte Versorgungsunternehmen vorgenommen. Nur eine Unternehmung erhält pro Versorgungsgebiet eine Konzession. In den Gesetzen wird in der Regel festgelegt, dass diese Unternehmen ein bestimmtes Gebiet mit Strom versorgen. Zusätzlich schreiben sie in der Regel eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Stromversorgung vor. Haushalte und Gewerbe profitieren deshalb von günstigen Preisen und einer sicheren Versorgung. Diese Gebietsmonopole können nur durch Gesetzesänderungen aufgebrochen werden. Genau dieses Ziel verfolgt das EMG.
Es stimmt auch nicht, dass grosse Unternehmen die freie Stromdurchleitung rechtlich durch die Wettbewerbskommission (Weko) erstreiten können. Noch keine entsprechende Verfügung ist in Kraft getreten. Die wenigen Fälle wurden von den Werken gerichtlich angefochten. Die Entscheide des Bundesgerichtes stehen noch aus.
Ohnehin kann der Bundesrat Entscheide der Weko umkehren. Und der Bundesrat kann nach einem Nein zum EMG nicht gegen den Volkswillen entscheiden. Die Weko hat übrigens keine neuen Fälle behandelt, weil sie weiss, dass sie vor Bundesgericht verlieren könnte und ohnehin nach einer Ablehnung des EMG in solchen Fällen nichts mehr zu sagen hätte.
Die Tatsache, dass das UVEK die Unwahrheiten ständig wiederholt, kann nur so interpretiert werden, dass es die Bevölkerung über den eigentlichen Inhalt der Abstimmung absichtlich irreführen will.
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