Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Parolen des SGB zur kommenden Volksabstimmung: 3 mal NEIN
Bern (ots)
Der SGB-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 12.11.2003 die Parolen zum eidgenössischen Urnengang vom 8.2.2004 beschlossen. Er lehnt alle drei Vorlagen entschieden ab.
Avanti-Gegenentwurf: Der Gegenentwurf missachtet das Abstimmungsresultat zur Alpeninitiative von 1994. Er will den damals beschlossenen Alpenschutz, die Verlagerung des Transitgüterverkehrs auf die Bahn und das Verbot des Ausbaus der Transitstrassenkapazität, rückgängig machen. Er plant mit der zweiten Gotthardröhre mehr Strassen für den Alpen-Transit und erhöht damit die Kapazität für den Strassengüterverkehr - anstatt die Güter auf die Bahn zu bringen. Das ist verkehrs- und umweltpolitisch grundfalsch.
Ebenso falsch und unnötig ist der Ausbau des Autobahnnetzes. Die im Gegenvorschlag des weitern vorgesehene Förderung des Agglomerationsverkehrs ist zwar grundsätzlich zu begrüssen. Sie ist aber lediglich als Zückerchen und taktischer Köder in die Vorlage gepackt worden.
Revision des Mietrechts: Die neu im Gesetz vorgesehene Vergleichsmiete, die um 15 % überschritten werden darf, wird das generelle Mietzinsniveau ständig nach oben treiben. Sie ermöglicht den Vermietern bei Handänderungen und Neuvermietungen freie Hand. Weil die Mieter Transparenz über die Berechnung der Vergleichsmiete erst mit einer Klage vor der Schlichtungsstelle erhalten, droht zudem eine Flut von Klagen.
Als einseitig vermieterfreundlich befindet der SGB auch, dass die neue Bindung der Mieten an die Teuerung zu 100% statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen zu 80% erfolgen soll. Schliesslich blieb die alte Forderung eines verbesserten Kündigungsschutzes unerfüllt.
Volksinitiative Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter: Der SGB sprach sich vor allem auf Antrag des im VPOD organisierten Betreuungs- und Gefängnispersonals und aus ethischen Gründen gegen die zu rigiden Forderungen und damit für die Nein-Parole aus.
Auskünfte: Rolf Zimmermann 031. 377 01 21 (Mietrecht und Avanti-Gegenvorschlag) Ewald Ackermann 031. 377 01 09 (Verwahrung)