Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Wer A sagt muss auch B sagen GAV auch für Gastbetriebe, die Speisen ausliefern
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute via Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz beschlossen, dass Betriebe, die Fertigspeisen ausliefern, den Restaurants gleichgestellt werden. Somit dürfen etwa Pizza-Kurierdienste ohne Bewilligung während der ganzen Nacht und am Sonntag Personal einsetzen.
Als logische Folge dieser Gleichstellung müsste der Bundesrat auch die Auslieferungsbetriebe dem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Gastgewerbe unterstellen. Doch dazu schweigt der Bundesrat.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund setzt sich dafür ein, dass konsequenterweise die Gastbetriebe, die Speisen ausliefern, auch in Bezug auf den GAV den Restaurants gleichgestellt werden. So kann vermieden werden, dass die neu nachts und sonntags Beschäftigten ausgebeutet werden.
Für weitere Auskünfte: Doris Bianchi, Tel. 076 / 564 67 67