Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Mutterschaftsurlaub ab 1.7.05 Arbeitgeber sollen ersparte Mittel in Vereinbarkeit von Beruf und Familie investieren!
Bern (ots)
Am 1. Juli 2005 tritt das neue Erwerbsersatzgesetz EOG in Kraft. Es garantiert erwerbstätigen Müttern einen zu 80% bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Für die Arbeitgeber bringt dieser Fortschritt gleichzeitig Entlastungen. Ihre insgesamten Leistungen für Mutterschaft (gemäss OR oder GAV, dem eigentlichen Geburtsort des Mutterschaftsurlaubes) verringern sich im Vergleich zu heute um jährlich rund 300 Mio. Franken (gilt mindestens bis zum Jahr 2011).
Der SGB-Vorstand hat heute auf Antrag seiner Frauenkommission beschlossen, dass die Verbände diesen finanziellen Spielraum in den anstehenden GAV-Verhandlungen 2005/06 einfordern sollen. Der SGB wird den angeschlossenen Verbänden dabei folgendes Vorgehen empfehlen:
1. Priorität soll die Ausdehnung des Mutterschaftsurlaubes auf 16 Wochen zu 100 Prozent Entlöhnung für alle Frauen haben.
2. Die verbleibenden Mittel sollen entweder a) in einen bezahlten Eltern- resp. Vaterschaftsurlaub (4 Wochen bezahlt) oder b) in eine Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung fliessen.
Eine Auswertung der SGB-Frauenkommission über die Umsetzungsmodalitäten des neuen Erwerbsersatzgesetzes hat gezeigt, dass die erfassten grossen Unternehmen die ersparten Mittel (zumindest bis jetzt noch) nicht in obigem Sinne eingesetzt haben. Dazu braucht es den gewerkschaftlichen Einsatz. Die Auswertung hat aber auch gezeigt, dass Unternehmen, die bisher grosszügigere Leistungen als das neue EO-Gesetz vorsahen, diese nicht auf das gesetzliche Minimum zurück gefahren haben.
Weitere Auskünfte: Natalie Imboden 079 / 706 62 84