Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
SGB interveniert beim Schweizer Fernsehen wegen Irreführung der Stimmbürger
Bern (ots)
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat heute beim Chefredaktor des Deutschschweizer Fernsehens gegen eine Fehlleistung der Tagesschau und von 10vor10 protestiert. SF DRS hat in diesen Sendungen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger falsch und irreführend über die Abstimmungsvorlage vom 27. November informiert und damit die Konzession verletzt.
Der Brief des SGB an den Chefredaktor von SF DRS:
Sehr geehrter Herr Chefredaktor,
Am letzten Freitag berichteten Tagesschau und 10vor10 über eine im Auftrag der SRG vom Forschungsinstitut gfs-Bern durchgeführte Meinungsumfrage zu den Abstimmungsvorlagen vom 27. November 2005. Dabei haben die beiden Informationssendungen leider eine Fehlleistung produziert, die nicht unwidersprochen bleiben darf und die gegenüber den Zuschauerinnen und Zuschauern korrigiert werden muss. Dass die Ursache dieser Fehlleistung in einer völlig misslungenen Umfrage von gfs-Bern liegt, vermag SFDRS nicht zu entschuldigen.
Konkret: Tagesschau und 10vor10 haben unreflektiert die Behauptung der gfs-Umfrage übernommen, am 27. November werde über ein Ladenöffnungsgesetz abgestimmt. Sowohl in der Moderation wie in den eingeblendeten Grafiken war nur vom angeblichen Ladenöffnungsgesetz die Rede (Würde bereits jetzt abgestimmt hätten 59 Prozent das Ladenöffnungsgesetz angenommen).
Tatsache ist: Am 27. November wird nicht über ein Ladenöffnungsgesetz, und es wird nicht über Ladenöffnungszeiten, und es wird schon gar nicht über Ladenöffnungen am Sonntag abgestimmt. Die Regelung der Ladenöffnungszeiten ist eine kantonale Angelegenheit und wird nicht durch ein eidgenössisches Ladenöffnungsgesetz geregelt.
Am 27. November wird vielmehr über eine Änderung des Arbeitsgesetzes abgestimmt. Das Arbeitsgesetz regelt unter anderem die Arbeitszeiten und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit der vom Parlament beschlossenen Revision wird das bestehende generelle Sonntagsarbeitsverbot mit Ausnahmevorbehalt (Spitäler, Medienschaffende, Tourismusregionen, Bahnhofläden für Reisende usw.) stark aufgeweicht. Eine in direktem Zusammenhang mit der Abstimmung vom 27. November stehende und vom Ständerat bereits verabschiedete Motion sieht überdies die generelle Abschaffung des Sonntagsarbeitsverbotes für Dienstleistungsbetriebe und Verkaufsgeschäfte vor.
Gegen diese Pläne, gegen die Änderung des Arbeitsgesetzes und die Ausweitung der Sonntagsarbeit und nicht gegen die Ladenöffnung in Bahnhöfen hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund das Referendum ergriffen und darüber wird auch am 27. November abgestimmt.
Mit der Behauptung von SFDRS und der gfs-Bern-Umfrage , bei der Abstimmung gehe es um ein Ladenöffnungsgesetz, werden die Zuschauerinnen und Zuschauer und ein grosser Teil der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger falsch informiert und in die Irre geführt. Erschwerend kommt hinzu, dass der von Tagesschau und 10vor10 begangene Fehler keine neutrale Fehlleistung war, die halt passieren kann. Die falsche Information ist identisch mit der Strategie der Gegner des Referendums, die ebenfalls wider besseres Wissen behaupten, am 27. November gehe es um die Ladenöffnungszeiten am Sonntag in Bahnhöfen.
SFDRS hat sich somit in ihrer Berichterstattung über eine Abstimmungsvorlage die Position einer Seite zu eigen gemacht.
SFDRS hat mit ihrer Berichterstattung eindeutig die Konzession verletzt.
Als Träger des Referendums, über das am 27. November abgestimmt wird, fordern wir sie auf, uns so rasch wie möglich zu erläutern, wie es zu einer solchen Fehlleistung kommen konnte. Wir fordern Sie gleichzeitig auf, uns zu versichern, dass ein derartiger Fehler in der weiteren Berichterstattung über die Abstimmungsvorlage (auch in der künftigen Präsentation der gfs-Umfragen) nicht mehr vorkommt.
Wir behalten uns vor, die Angelegenheit notfalls dem Ombudsmann bzw. der UBI vorzulegen.
Mit freundlichen Grüssen
Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Auskunft: Pietro Cavadini, 079 353 01 56 Rolf Zimmermann, 079 756 89 50