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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

SGB interveniert beim Schweizer Fernsehen wegen Irreführung der Stimmbürger

Bern (ots)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat heute
beim Chefredaktor des Deutschschweizer Fernsehens gegen eine 
Fehlleistung der Tagesschau und von 10vor10 protestiert. SF DRS hat 
in diesen Sendungen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger falsch und 
irreführend über die Abstimmungsvorlage vom 27. November informiert 
und damit die Konzession verletzt.
Der Brief des SGB an den Chefredaktor von SF DRS:
Sehr geehrter Herr Chefredaktor,
Am letzten Freitag berichteten Tagesschau und 10vor10 über eine 
im Auftrag der SRG vom Forschungsinstitut gfs-Bern durchgeführte 
Meinungsumfrage zu den Abstimmungsvorlagen vom 27. November 2005. 
Dabei haben die beiden Informationssendungen leider eine 
Fehlleistung produziert, die nicht unwidersprochen bleiben darf und 
die gegenüber den Zuschauerinnen und Zuschauern korrigiert werden 
muss. Dass die Ursache dieser Fehlleistung in einer völlig 
misslungenen Umfrage von gfs-Bern liegt, vermag SFDRS nicht zu 
entschuldigen.
Konkret: Tagesschau und 10vor10 haben unreflektiert die 
Behauptung der gfs-Umfrage übernommen, am 27. November werde über 
ein Ladenöffnungsgesetz“ abgestimmt. Sowohl in der Moderation wie in 
den eingeblendeten Grafiken war nur vom 
angeblichen „Ladenöffnungsgesetz“ die Rede („Würde bereits jetzt 
abgestimmt hätten 59 Prozent das Ladenöffnungsgesetz angenommen“).
Tatsache ist: Am 27. November wird nicht über ein 
Ladenöffnungsgesetz, und es wird nicht über Ladenöffnungszeiten, und 
es wird schon gar nicht über Ladenöffnungen am Sonntag abgestimmt. 
Die Regelung der Ladenöffnungszeiten ist eine kantonale 
Angelegenheit und wird nicht durch ein eidgenössisches 
Ladenöffnungsgesetz geregelt.
Am 27. November wird vielmehr über eine Änderung des 
Arbeitsgesetzes abgestimmt. Das Arbeitsgesetz regelt unter anderem 
die Arbeitszeiten und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer. Mit der vom Parlament beschlossenen Revision wird das 
bestehende generelle Sonntagsarbeitsverbot mit Ausnahmevorbehalt 
(Spitäler, Medienschaffende, Tourismusregionen, Bahnhofläden für 
Reisende usw.) stark aufgeweicht. Eine in direktem Zusammenhang mit 
der Abstimmung vom 27. November stehende und vom Ständerat bereits 
verabschiedete Motion sieht überdies die generelle Abschaffung des 
Sonntagsarbeitsverbotes für Dienstleistungsbetriebe und 
Verkaufsgeschäfte vor.
Gegen diese Pläne, gegen die Änderung des Arbeitsgesetzes und die 
Ausweitung der Sonntagsarbeit und nicht gegen die Ladenöffnung in 
Bahnhöfen hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund das Referendum 
ergriffen und darüber wird auch am 27. November abgestimmt.
Mit der Behauptung von SFDRS – und der gfs-Bern-Umfrage –, bei 
der Abstimmung gehe es um ein Ladenöffnungsgesetz, werden die 
Zuschauerinnen und Zuschauer und ein grosser Teil der 
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger falsch informiert und in die Irre 
geführt. Erschwerend kommt hinzu, dass der von Tagesschau und 
10vor10 begangene Fehler keine „neutrale Fehlleistung“ war, die 
halt passieren kann. Die falsche Information ist identisch mit der 
Strategie der Gegner des Referendums, die ebenfalls – wider besseres 
Wissen – behaupten, am 27. November gehe es um die 
Ladenöffnungszeiten am Sonntag in Bahnhöfen.
SFDRS hat sich somit in ihrer Berichterstattung über eine 
Abstimmungsvorlage die Position einer Seite zu eigen gemacht.
SFDRS hat mit ihrer Berichterstattung eindeutig die Konzession 
verletzt.
Als Träger des Referendums, über das am 27. November abgestimmt 
wird, fordern wir sie auf, uns so rasch wie möglich zu erläutern, 
wie es zu einer solchen Fehlleistung kommen konnte. Wir fordern Sie 
gleichzeitig auf, uns zu versichern, dass ein derartiger Fehler in 
der weiteren Berichterstattung über die Abstimmungsvorlage (auch in 
der künftigen Präsentation der gfs-Umfragen) nicht mehr vorkommt.
Wir behalten uns vor, die Angelegenheit notfalls dem Ombudsmann 
bzw. der UBI vorzulegen.
Mit freundlichen Grüssen
Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Auskunft:
Pietro Cavadini, 079 353 01 56
Rolf Zimmermann, 079 756 89 50

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