Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Verordnung flankierende Massnahmen Die Anstellungsbedingungen endlich in allen Branchen effizient kontrollieren
Bern (ots)
Der SGB begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, die Verordnung zu den flankierenden Massnahmen rasch einzuführen. Gleichzeitig bedauert er, dass die Zahl der 150 zusätzlichen Inspektoren nicht explizit in der Verordnung festgehalten wird. Der SGB hofft, dass der Bundesrat sein diesbezüglich wiederholtes mündliches Versprechen einhält.
Festzustellen ist, dass die Kontrollen heute praktisch nur in Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag zufrieden stellend funktionieren. Das muss ändern. Auch in den weiteren Branchen müssen die Anstellungsbedingungen kontrolliert werden, um Lohndruck in Folge der Personenfreizügigkeit verhindern zu können.
Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen so konkret formuliert sind, dass die Kontrollen in allen Kantonen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass der grösste Teil des Geldes verwendet wird, um kantonale Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren zu finanzieren.
Auskünfte: Serge Gaillard, Natel 079 / 353 11 06