Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Mindestzinssatz: Geschenke an die Versicherungswirtschaft
Bern (ots)
Der Bundesrat lässt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 2,5%. Er macht damit der Versicherungswirtschaft ein Millionengeschenk auf Kosten der Versicherten. Die Entwicklung auf den Finanzmärkten, die sehr guten Abschlüsse des letzten Jahres und die positiven Aussichten hätten eine Anhebung des Mindestzinssatzes auf mindestens 2,75% gerechtfertigt. Im BVG-Geschäft gilt der Grundsatz, je (nicht gerechtfertigt) tiefer der Mindestzinssatz, desto höher der Gewinn für die Privatversicherer.
So schnell der Bundesrat bei der Senkung des Mindestzinssatzes jeweils ist, so zögerlich verhält er sich bei einer gerechtfertigten Heraufsetzung. Die Begründung für den Verzicht auf die überfällige Heraufsetzung hält einer näheren Betrachtung nicht stand: Ein korrekter Vergleich der Kapitalerträge des ersten Halbjahres mit dem Vorjahr hätte eine Erhöhung auf mindestens 2,75% nahe gelegt. Dafür spricht auch, dass selbst aus der Bundesverwaltung signalisiert wurde, dass ein höherer Mindestzinssatz gerechtfertigt wäre.
Auch der Hinweis auf die BVG-Kommission, die ein Festhalten bei 2,5% empfohlen hatte, verfängt nicht. Diese Empfehlung wurde gegen die Stimmen der Versichertenvertreter von der Versicherungswirtschaft durchgedrückt.
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