Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Der SGB-Vorstand zum Stromversorgungsgesetz - Kein Referendum gegen das Stromversorgungsgesetz
Bern (ots)
Der Einsatz des SGB für ein Stromversorgungsgesetz, das Investitionssicherheit und Versorgungssicherheit zu stabilen Preisen anstrebt, hat sich gelohnt: Das Parlament hat die gewerkschaftlichen Hauptforderungen erfüllt. Der SGB verzichtet deshalb auf ein Referendum und wird ein solches auch nicht unterstützen. Diesen Beschluss hat der SGB-Vorstand an seiner jüngsten Sitzung gefasst.
Dank dem vom SGB in der Volksabstimmung 2002 durchgesetzten Nein zum EMG, liegt nun ein gutes Gesetz vor: Es stärkt die öffentlichen Elektrizitätsverteilunternehmen, verpflichtet diese zu einer sicheren Versorgung ihrer Kunden mit stabilen Preisen und schafft eine Nationale Netzgesellschaft in öffentlichem Eigentum für eine generell hohe Versorgungseffizienz. Die Teilöffnung der ersten Etappe für Grosskunden ist tragbar und bewirkt keine spekulative Marktunruhe. Entscheidend ist, dass die allfällige Vollliberalisierung einer zweiten Etappe dem Referendum unterstellt wird.
Das vom Parlament verabschiedete Gesetz bringt also verglichen mit dem EMG, das allein auf den Markt ausgerichtet war, viel mehr Versorgungssicherheit. Auch als Gegner der Strommarktöffnung kann der SGB deshalb aus folgenden Gründen zustimmen:
- Die 100-MWh-Limite ist keine Vollliberalisierung und respektiert den Volksentscheid.
- Mit der Nationalen Netzgesellschaft, dem Regulator und der expliziten Versorgungspflicht der Verteilwerke ist die Versorgungssicherheit optimal gelöst.
- Die Referendumsmöglichkeit vor der 2. Etappe kann die Grundsatzfrage zur Vollliberalisierung vom Volk in Kenntnis aller Erfahrungen und abgekoppelt von den Vorteilen im Gesetz entscheiden lassen.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft: Rolf Zimmermann, Tel. 031-377 01 21