PD: Verwahrung gefährlicher Straftäter
Bern (ots)
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter". Sie beantragt ausserdem, die Beschlüsse des Ständerates zur Bekämpfung des Terrorismus und der Terrorismusfinanzierung gutzuheissen.
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, Volk und Ständen die Ablehnung der Volksinitiative "Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" (01.025) zu empfehlen. Die Kommission ist der Ansicht, die Forderung der Initiative, eine Entlassung sei nur dann in Betracht zu ziehen, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse beweisen, dass der Täter therapierbar ist und somit keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt, gehe zu weit. Die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (98.038), die am 13. Dezember 2002 angenommen wurde, bietet für dieses ernste Problem geeignetere Lösungen, welche die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung besser berücksichtigen. Die Revision des Strafgesetzbuchs verstärkt den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Gewalttätern, indem sie eine neue Sicherungsverwahrung vorsieht, die umfassender als im bisherigen Recht ausgestaltet ist. Die Entlassungsbedingungen wurden verschärft und Begleitmassnahmen vorgesehen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Bewährungszeit für Urheber schwerer Straftaten nach dem Massnahmenvollzug oder nach der Gefängnisstrafe zu verlängern.
Die Kommission ist auf den Bundesbeschluss zu den UNO-Übereinkommen gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus und auf das Bundesgesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches sowie zur Anpassung weiterer Bundesgesetze (02.052) eingetreten. Sie hat sie einstimmig angenommen. Sie schliesst sich weitgehend dem Ständerat an. So verzichtet sie auf die Einführung einer spezifischen Bestimmung zum Terrorismus und beantragt, eine neue Strafbestimmung anzunehmen, welche die Terrorismusfinanzierung ahndet. Die Kommission hat jedoch mit 15 zu 4 Stimmen einen Antrag des Ständerats abgelehnt, wonach die Dienstleistungsanbieter von Mobiltelefonie verpflichtet werden sollen, ihre Kunden, welche Prepaid-Karten benutzen, zu identifizieren. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dem Ständerat zu folgen.
Die Kommission hat ferner die Differenzen bezüglich des neuen Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (98.037, 2. Entwurf) beraten. Im Gegensatz zum Ständerat ist sie der Ansicht, dass es nicht zu rechtfertigen ist, die Kontaktperson, von welcher der verdeckte Ermittler oder die verdeckte Ermittlerin Anweisungen erhält, mit einer veränderten Identität auszustatten. Diese Person muss für die Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer Strafuntersuchung oder eines Strafverfahrens identifizierbar bleiben. Die Kommission hält ausserdem am Deliktkatalog fest, in welchem die Straftatbestände aufgeführt sind, die eine verdeckte Ermittlung rechtfertigen. Dieser Katalog wird jedoch auf neue Straftatbestände wie beispielsweise auf den Kinderhandel, auf Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit oder auf strafbare Handlungen von Schleppern ausgedehnt.
Die Kommission hat einstimmig entschieden, der Initiative Aeppli Wartmann (02.452 Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung und Strafverfolgung) Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass im Bereich der Kinderpornografie im Internet eine Bundeskompetenz geschaffen wird, die es ermöglicht, Straftaten, die im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen wurden, der Bundesgerichtsbarkeit zu unterstellen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die heutige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantone sowie die Bestrebungen des Bundes, mit den Kantonen eine gemeinsame Koordinationsstelle zu errichten, für eine effiziente Bekämpfung der steigenden Internetkriminalität im Bereich der Kinderpornografie und der Pädophilie nicht genügen.
Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, der parlamentarischen Initiative Frey (02.415 Änderung von Artikel 186 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht) Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz auch dann selbst über ihre Zuständigkeit entscheiden dürfen, wenn zuvor ein staatliches Gericht im Ausland angerufen wurde. Gegenwärtig kann ein Schiedsgerichtsverfahren in der Schweiz durch das Einreichen einer Klage bei einem ausländischen Gericht lahmgelegt werden. Ausgehend von der Tatsache, dass das internationale Schiedsgerichtswesen in unserem Land wichtig ist, soll damit die Attraktivität der Schweiz für internationale Schiedsgerichtsfälle erhöht werden.
Schliesslich beantragt die Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, eine Motion des Ständerates, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (01.3713) zu unterbreiten, in Form eines Postulats an den Bundesrat zu überweisen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, den Vorstoss in Form der Motion zu überweisen.
Die Kommission tagte am 20. und 21. Januar 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrätin Thanei (S/ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler.
Bern, den 22. Januar 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Anita Thanei, Kommissionspräsidentin, Tel. 043 322 07 55 Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10