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PD: Offene finanzpolitische Fragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Entwicklungshilfe

(ots)

Die APK-S hat in erster Lesung die Botschaft des Bundesrates über die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit behandelt. Sie hat Eintreten beschlossen und den Bundesrat beauftragt, eine erneute Prüfung der Höhe des beantragten Rahmenkredits im Lichte der erwarteten Verschlechterung der Bundesfinanzen durchzuführen. Der Stand der bilateralen Verhandlungen mit der EU, die ersten Erfahrungen der Schweiz als Mitglied der UNO sowie die Irak-Krise bildeten die weiteren Schwerpunkte der Kommissionsberatungen. Die Kommission hat schliesslich eine Verordnung der Bundesversammlung über die parlamenterischen Delegationen verabschiedet.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hatte einen 
Rahmenkredit in der Höhe von 970 Millionen Franken für die 
Zeitspanne 2003 - 2008 zu genehmigen, welcher die mittelfristige 
Finanzierung der entwicklungspolitischen Programme des 
Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) sicherstellt. Eintreten auf 
die Vorlage war unbestritten, weil die Kommission diese Programme 
grundsätzlich als sinnvoll und nützlich erachtet. Angesichts der 
jüngsten besorgniserregende Meldungen über eine drastische 
Verschlechterung der Bundesfinanzen, hat sich die Kommission jedoch 
intensiv mit der Frage ausseinandergesetzt, welche Konsequenzen 
bezüglich der Höhe des Rahmenkredits zu ziehen sind. Sie hat sodann 
beschlossen, mit der Detailberatung bis zur ihrer nächsten Sitzung 
am 20. Februar abzuwarten, um dem Bundesrat die Gelegenheit zu 
geben, das Volumen des Rahmenkredits in einer gesamthaften 
Beurteilung der finanzpolitischen Lage zu prüfen. Die Kommission 
liess sich über den Stand der bilateralen Verhandlungen mit der 
Europäischen Union informieren. Im Zentrum der Diskussion mit den 
Vertretern des Bundesrates stand die Lagebeurteilung nach der 
Einigung der EU-Finanzminister in Bezug auf die Zinsbesteuerung. Die 
Kommission interessierte sich auch für die Auswirkungen der 
Osterweiterung der EU auf das Freizügigkeitsabkommen. Ferner hat die 
Kommission über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schweiz 
im Zusammenhang mit der Irak-Krise erörtet. Sie war der Ansicht, 
dass man sich des beschränkten internationalen Einflusses unseres 
Landes bewusst sein sollte. In diesem Zusammenhang warnte sie vor 
übertriebenen Aktivismus. Sie unterstüthte die ablehnende Haltung 
des Bundesrates gegenüber einem Krieg in Irak ohne UNO-Mandat . Die 
Kommission hat eine Verordnung der Bundeversammlung über die 
parlamentarischen Delegationen verabschiedet. Diese Verordnung 
basiert auf dem neuen Parlementsgesetz und fasst verschiedene 
bestehende Bestimmungen zusammen. Die wichtigste Neuerung betrifft 
die Institutionalisierung der Beziehungen mit Parlamenten von 
Drittstaaten. Die Kommission tagte am 23. Januar 2003 in Bern unter 
dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (AG/SVP) und im Beisein 
von Bundesrätin Calmy-Rey, die für das erste Mal an einer Sitzung 
der APK-S teilnahm, sowie von Bundesrat Deiss.
Bern, 23. Januar 2003    Parlamentsdienste
Auskünfte:
Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident, Tel.062 871 26 77
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15

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