PD: SPK lehnt vorgezogene Teilrevision des Ausländerrechtes zum Familiennachzug ab
(ots)Im Rahmen der Beratung des neuen Ausländergesetzes (AuG) lehnte die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates einen Antrag für eine vorgezogene Revision des geltenden Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) zum Familiennachzug ab. Die Kommission hat sich für eine umfassende Neuregelung im Rahmen der laufenden Totalrevision entschieden.
Die Kommission beurteilt es als fragwürdig, wenn Schweizer Bürgerinnen und Bürger beim Familiennachzug gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der EU und der EFTA diskriminiert werden. Sie erwartet deshalb, dass die kantonalen Vollzugsbehörden im Rahmen der bereits bestehenden Möglichkeiten auf Verordnungsstufe (BVO) für eine Gleichbehandlung besorgt sind. Eine solche Praxis entspricht den Schlussfolgerungen des Bundesgerichtsurteils vom 17. Januar 2003, das in dieser Frage einen Verstoss gegen das in der Bundesverfassung verankerte Gebot der Rechtsgleichheit feststellt, es aber dem Gesetzgeber überlässt, hier Abhilfe zu schaffen. Die Kommission tagte am 30./31. Januar 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Charles-Albert Antille (FDP/VS).
Bern, 31. Januar 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Charles-Albert Antille, Kommissionspräsident, Tel. 079 629 03 20 Martin Graf, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 36
NB: Über die Eintretensdebatte zur Teilrevision des Asylgesetzes wurde am 31. Januar 2003 mündlich orientiert.