PD: Eintreten auf das Öffentlichkeitsgesetz ohne Begeisterung
(ots)Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) spricht sich für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung aus, indem sie auf das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) (03.013) eintritt. Allerdings ist die Skepsis gegenüber der konkreten Vorlage noch nicht ausgeräumt.
Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips stellt ein altes Anliegen des Parlamentes dar, welchem die eidgenössischen Räte zuletzt im Jahre 1998 durch die Überweisung von drei parlamentarischen Vorstössen Nachdruck verliehen haben. Der Bundesrat hat nun diese Forderung erfüllt, indem er der Bundesversammlung einen Entwurf für ein Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung vorlegt. Nach ausführlicher Debatte, während der viele kritische Fragen an die Bundesrätin und die Verwaltung gerichtet wurden, ist die Kommission mit 7:0 Stimmen bei einer Enthaltung auf diese Vorlage eingetreten. Vorher hat sich die Kommission vom Berner Staatsschreiber Kurt Nuspliger über die Erfahrungen des Kantons Bern, welcher seit acht Jahren das Öffentlichkeitsprinzip kennt, informieren lassen. Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung stattfinden. Bereits bei der Eintretensdebatte hat sich gezeigt, dass noch viele Fragen geklärt werden müssen. Gegenstand der Beratungen werden insbesondere folgende Punkte sein:
Der Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz bringt den Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung zum Öffentlichkeitsprinzip. Jeder Person soll ein durchsetzbares Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten zustehen. Allerdings kann dieses Recht zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt werden. Die Ausnahmen, die eine Beschränkung, einen Aufschub oder eine Verweigerung der Einsichtnahme ermöglichen, werden im Gesetzesentwurf abschliessend aufgezählt.
Ebenso wird im Gesetzesentwurf das Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten geregelt. Erhält eine Person nicht den gewünschten Zugang zu Dokumenten, soll sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden können. Wird durch die Gewährung der Akteneinsicht ein mehr als geringfügiger Aufwand verursacht, so soll eine Gebühr erhoben werden können.
Gelten soll das Öffentlichkeitsprinzip gemäss Gesetzesentwurf für die Bundesverwaltung sowie für Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen (z.B. SBB, Post, SUVA, Pro Helvetia, Schweizerischer Nationalfonds), soweit diese Organisationen Verfügungskompetenzen besitzen.
Die Kommission tagte am 20. Mai 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU).
Bern, 20. Mai 2003 Parlamentsdienste Auskünfte: Franz Wicki, Kommissionspräsident, Tel. 041 921 10 16 Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04