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PD: Eintreten auf das Öffentlichkeitsgesetz ohne Begeisterung

(ots)

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) spricht sich für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung aus, indem sie auf das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) (03.013) eintritt. Allerdings ist die Skepsis gegenüber der konkreten Vorlage noch nicht ausgeräumt.

Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips stellt ein altes Anliegen 
des Parlamentes dar, welchem die eidgenössischen Räte zuletzt im 
Jahre 1998 durch die Überweisung von drei parlamentarischen 
Vorstössen Nachdruck verliehen haben. Der Bundesrat hat nun diese 
Forderung erfüllt, indem er der Bundesversammlung einen Entwurf für 
ein Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung vorlegt. 
Nach ausführlicher Debatte, während der viele kritische Fragen an 
die Bundesrätin und die Verwaltung gerichtet wurden, ist die 
Kommission mit 7:0 Stimmen bei einer Enthaltung auf diese Vorlage 
eingetreten. Vorher hat sich die Kommission vom Berner 
Staatsschreiber Kurt Nuspliger über die Erfahrungen des Kantons 
Bern, welcher seit acht Jahren das Öffentlichkeitsprinzip kennt, 
informieren lassen. Die Detailberatung wird an der nächsten Sitzung 
stattfinden. Bereits bei der Eintretensdebatte hat sich gezeigt, 
dass noch viele Fragen geklärt werden müssen. Gegenstand der 
Beratungen werden insbesondere folgende Punkte sein:
Der Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz bringt den Wechsel vom 
Grundsatz der Geheimhaltung zum Öffentlichkeitsprinzip. Jeder Person 
soll ein durchsetzbares Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten 
zustehen. Allerdings kann dieses Recht zum Schutz überwiegender 
öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt werden. Die 
Ausnahmen, die eine Beschränkung, einen Aufschub oder eine 
Verweigerung der Einsichtnahme ermöglichen, werden im 
Gesetzesentwurf abschliessend aufgezählt.
Ebenso wird im Gesetzesentwurf das Verfahren für den Zugang zu 
amtlichen Dokumenten geregelt. Erhält eine Person nicht den 
gewünschten Zugang zu Dokumenten, soll sie sich an eine 
Schlichtungsstelle wenden können. Wird durch die Gewährung der 
Akteneinsicht ein mehr als geringfügiger Aufwand verursacht, so soll 
eine Gebühr erhoben werden können.
Gelten soll das Öffentlichkeitsprinzip gemäss Gesetzesentwurf für 
die Bundesverwaltung sowie für Organisationen, die öffentliche 
Aufgaben erfüllen (z.B. SBB, Post, SUVA, Pro Helvetia, 
Schweizerischer Nationalfonds), soweit diese Organisationen 
Verfügungskompetenzen besitzen.
Die Kommission tagte am 20. Mai 2003 in Bern unter dem Vorsitz von 
Ständerat Franz Wicki (CVP, LU).
Bern, 20. Mai 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Franz Wicki, Kommissionspräsident, Tel. 041 921 10 16
Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04

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