PD: SPK-S für Selbstbestimmungsrecht der Kantone und Gemeinden beim Einbürgerungsverfahren
(ots)Mit 10 zu 1 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, welche das Selbstbestimmungs-recht der Kantone und Gemeinden bei ihren Einbürgerungsverfahren festschreiben will.
Die von Ständerat Thomas Pfisterer (FDP/AG) eingereichte Parlamentarische Initiative (03.454 Bürgerrechtsgesetz. Änderung) verlangt, dass die Kantone selbständig entscheiden können sollen, ob Einbürgerungsentscheide durch Gemeindeversammlungen, im Rahmen von Urnenabstimmungen oder durch Behörden zu fällen sind. Zudem soll das Bundesgericht künftig keine Entscheide auf ordentliche Einbürgerungen fällen, sondern nur noch Rügen auf Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien prüfen dürfen.
Mit ihrem Entscheid, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, reagiert die Kom-mission auf zwei Bundesgerichturteile von Anfang Juli 2003, welche den als diskriminierend eingestuften Einbürgerungsentscheid einer Gemeinde kassierten bzw. durch Urnenabstim-mungen gefällte Entscheide generell für rechtswidrig erklärten. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass es Sache des Gesetzgebers ist, im Bereich der Einbürgerungsverfahren die Rechtslage zu klären. Dies ist nicht dem Gericht zu überlassen.
Die Kommissionsminderheit beantragt, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie vertritt die Meinung, dass sich die Rolle des Bundesgerichtes nicht auf die Prüfung von Rügen betreffend Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien beschränken dürfe, wie dies von der parlamentarischen Initiative verlangt wird.
Nachdem die Thematik im Rahmen der Bürgerrechtsrevision und der Totalrevision der Bundesrechtspflege intensive Diskussionen auslöste, wird der Ständerat bereits in der kommenden Wintersession darüber entscheiden, ob der Parlamentarischen Initiative Pfisterer Folge gegeben wird. ______________________________________________ Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat dem Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) (03.013s) in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Somit kann das Geschäft in der kommenden Wintersession vom Rat behandelt werden. Der Entwurf für ein Öffentlichkeitsgesetz bringt den Wechsel vom Grundsatz der Geheimhaltung zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung. Die Kommission stimmt dieser Neuerung zu und ist auch in der Detailberatung weitgehend dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Allerdings wurden von mehreren Kommissionsmitgliedern Bedenken bezüglich der Anwendbarkeit insbesondere der Bestimmungen betreffend das Verfahren für den Zugang zu Akten geäussert. Die Kommission sprach sich jedoch schliesslich dafür aus, vorerst einmal Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu sammeln. Im Gegensatz zum Bundesrat war die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen der Auffassung, dass das Gesetz nicht für amtliche Dokumente gelten sollte, welche vor seinem Inkrafttreten erstellt worden sind. Sie hat deshalb eine entsprechende Übergangsbestimmung ins Gesetz aufgenommen.
Die Kommission tagte am 18. November 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP, LU).
Bern, 18. November 2003 Parlamentsdienste Auskünfte: Franz Wicki, Kommissionspräsident, Tel. 041 921 10 16 (bis 17h00 im Sitzungszimmer 4) Ruth Lüthi, stv. Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 04 (Öffentlichkeitsgesetz) Stefan Wiedmer, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Tel. 031 322 88 74 (Pa.Iv. Pfisterer)