SWISSMEDIC: Bezug von Arzneimitteln via Internet birgt Risiken
(ots)Swissmedic hat im letzten Jahr rund 1600 Zollanfragen im Zusammenhang mit Arzneimittel-Importen bearbeitet. Bei einer Mehrzahl der Fälle ist von Internet-Bestellungen durch Privatpersonen auszugehen. Auffallend ist die grosse Anzahl eingeführter Präparate mit hochdosierten Vitaminen und Mineralien. Aufgrund der gesundheitlichen Risiken warnt Swissmedic grundsätzlich vor dem Bezug von Arzneimitteln aus unkontrollierten Quellen wie heute insbesondere im Internet.
Neben Präparaten mit chemischen Wirkstoffen werden durch Privatpersonen vermehrt auch Vitamine und Mineralien im Ausland bestellt und eingeführt. Entgegen der weit verbreiteten Einschätzung sind diese Präparate oft nicht harmlos.
Wird beispielsweise Vitamin A in hohen Dosen konsumiert, kann dies zu Leberschäden, Veränderungen des Blutbilds oder teilweise schweren psychiatrischen Symptomen führen. Bei der Einnahme grosser Mengen an Vitamin C können sich Nierensteine bilden. Auch können sich Erkrankungen verschlechtern, welche die Speicherung von Eisen im Körper betreffen. Selen, ein Spurenelement, wird oft angepriesen als Schutz gegen Krebs, was eine irreführende Heilanpreisung darstellt. Der Überkonsum von Selen kann gesundheitliche Schäden verursachen. Zu den Symptomen zählen brüchiges Haar, deformierte Nägel, Ausschläge, Hitzewallungen, Hautschwellungen oder starke Schmerzen. Selenvergiftungen können sogar zum Tod führen.
Sicherheitsvorkehrungen beim Internethandel ausgeschaltet
Wegen der Gesundheitsrisiken, die mit hoch dosierten Vitaminen und Mineralien verbunden sind, benötigen diese Präparate eine Zulassung als Arzneimittel. Die Beratung durch eine Fachperson und die in den Landessprachen abgefasste Patienteninformation, die jedem Arzneimittel beiliegen, sollen sicherstellen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten auch über mögliche Gefahren der Präparate informiert werden.
Da die zahlreichen Vorkehrungen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit bei Bestellungen via Internet oder aus anderen nicht geprüften Quellen weitgehend ausgeschaltet sind, warnt Swissmedic davor, Arzneimittel - darunter hochdosierte Vitamine und Mineralien - auf diese Weise zu bestellen. Oft werden irreführende Versprechungen über die positiven Wirkungen, jedoch keine Angaben zu möglichen Risiken der angebotenen Produkte gemacht. Mitunter werden Präparate als "natürlich" oder "pflanzlich" bezeichnet, obwohl sie chemische Wirkstoffe enthalten. In diesen Fällen sind die Täuschung und die Gefährdung der Gesundheit besonders gross. Für die Sicherheit der in den behördlich kontrollierten Vertriebskanälen erhältlichen Arzneimittel sorgen die Arzneimittelzulassung (Beleg von Sicherheit, Wirksamkeit, Qualität), die Betriebsbewilligungen und Inspektionen, die ärztliche Kontrolle bei der Anwendung verschreibungspflichtiger Präparate, die Fachberatung in der Apotheke oder Drogerie sowie die Patienteninformation in den drei Landessprachen.
Kasten: Meldungen über verdächtige Sendungen
Stichprobenweise werden die in die Schweiz gelangenden Sendungen durch den Zoll kontrolliert. Wenn eine solche Sendung Medikamente enthält und der Verdacht besteht, dass der Import der Arzneimittel nicht zulässig ist, erfolgt eine Meldung an Swissmedic, welche über das weitere Vorgehen entscheidet (Freigabe der Ware oder Beschlagnahmung, Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens, Strafanzeige, Rückweisung oder Vernichtung der Sendung). Die Gesamtzahl der Zollmeldungen ermöglicht keinen direkten Rückschluss auf die Entwicklung der Anzahl Internetbestellungen nicht zugelassener Arzneimittel durch Privatpersonen. Oft ist beispielsweise nicht klar, auf welche Art die Bestellung getätigt wurde (Internet, Inserate, Direktbestellungen im Ausland etc). Eine grobe Schätzung der Swissmedic geht davon aus, dass jährlich 20000 bis 40000 übers Internet bestellte Medikamentensendungen in die Schweiz gelangen. Schätzungsweise ein Fünftel davon enthalten Substanzen wie Betäubungsmittel oder Arzneimittel mit psychotropen Stoffen (z.B. Schlaf- und Beruhigungsmittel oder Aufputschmittel). Privatpersonen dürfen keine betäubungsmittelhaltigen oder psychotropen Arzneimittel importieren. Wer aus dem Ausland andere Medikamente in kleinen Mengen (Monatsbedarf) zum Eigenkonsum z.B. via Internet bezieht, verstösst zwar nicht gegen das Gesetz, geht aber ein hohes Gesundheitsrisiko ein!
Hinweis: Der Leitfaden der Swissmedic greift das Thema "Arzneimittel und Internet" für das medizinische Laienpublikum auf. Die Hinweise auf Risiken sowie praktische Tipps, Links und eine Checkliste sollen die gezielte Informationssuche erleichtern und von unvorsichtigen Einkäufen abhalten. Direkter Link: http://www.swissmedic.ch/files/pdf/Internetleitfaden- D.pdf
Weitere Auskünfte: Monique Helfer, Leiterin Kommunikation, Tel. 031 322 02 76