Cablecom weigert sich, die von der Wettbewerbskommission angeordneten vorsorglichen Massnahmen umzusetzen
Zürich (ots)
Am 23. September 2002 hatte die Wettbewerbskommission auf Antrag der Teleclub AG gegen die Cablecom eine Untersuchung eröffnet. Zugleich wurde Cablecom als grösste Kabelnetzbetreiberin der Schweiz im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen verpflichtet, das digitale Programmangebot der Teleclub AG sofort in ihren Kabelnetzen aufzuschalten. Einem möglichen Rekurs der Cablecom gegen diesen Entscheid wurde die aufschiebende Wirkung entzogen, womit er seine Wirkung unverzüglich entfaltete.
Obwohl die Verfügung der Wettbewerbskommission keinen Interpretationsspielraum offen lässt, weigert sich Cablecom, den ihr auferlegten Pflichten nachzukommen und das Signal der Teleclub AG aufzuschalten.
Die von der Cablecom vorgebrachte Argumentation, wonach einer Aufschaltung einer zweiten digitalen Programmplattform auf ihrem Kabelnetz ausgedehnte technische Tests vorauszugehen hätten, erweisen sich angesichts der Tatsache, dass bereits gegenwärtig das digitale Teleclub-Programmangebot zusammen mit dem Cablecom SwissFun-Angebot parallel in verschiedenen Kabelnetzen (unter anderem auch solchen der Cablecom) aufgeschaltet ist und störungsfrei betrieben wird, ohne weiteres als reine Spiegelfechterei.
Mit ihrem Vorgehen setzt die ausländisch beherrschte Cablecom nicht nur den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung fort, sondern setzt sich zugleich über einen Entscheid der Wettbewerbsbehörden hinweg. Die Cablecom sieht sich somit nicht nur dazu berufen, dem schweizerischen Fernsehpublikum zu diktieren, welche Programminhalte es vorgesetzt bekommt, sondern bringt zugleich zum Ausdruck, dass sie sich auch nicht an behördliche Anordnungen zu halten hat.
Die Teleclub AG hat deshalb heute die Wettbewerbskommission ersucht, gegenüber der Cablecom Sanktionen zu verhängen.
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