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Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)

Amtliche Kontrolle von Heimtierfuttermitteln: Wenig schwerwiegende Beanstandungen

Posieux (ots)

Agroscope Liebefeld-Posieux hat erste Kontrollen
durchgeführt. Drei Viertel der analysierten Proben mussten wegen 
leichter Mängel von Heimfutter beanstandet werden. Dies kann auf die 
erst 2003 in Kraft getretene Gesetzgebung zurückgeführt werden.
Nach einer Übergangsperiode hat Agroscope Liebefeld-Posieux, die 
Eidgenössische Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft 
(ALP), Kontrollen bei Heimtierfutter durchgeführt. ALP handelt im 
Rahmen der Futtermittelverordnung, deren Gültigkeit 2003 auf 
Heimtierfutter ausgeweitet wurde.
Meldepflicht Hersteller und Wiederverkäufer von 
Heimtierfuttermitteln unterliegen nun der gesetzlichen Pflicht, sich 
bei ALP anzumelden. In Bezug auf die Kontrolle hat die 
Forschungsanstalt ähnliche Massnahmen ergriffen, wie sie bereits bei 
Nutztierfutter rechtskräftig sind: Es wurde eine Liste von 
Parametern aufgestellt, welche zu analysieren sind. Proben werden 
gezogen und untersucht, die Deklarationen kontrolliert (dabei wird 
sichergestellt, dass die Etikettierung der geltenden Gesetzgebung 
entspricht und die deklarierten Gehalte mit den analysierten Werten 
übereinstimmen) und Betriebe inspiziert.
75% aller Proben sind leicht fehlerhaft Von den 147 im Jahre 2005 
kontrollierten Futtermitteln haben etwa 10 % der untersuchten Proben 
keinerlei Grund zur Beanstandung gegeben. 75 % aller Proben wiesen 
leichte Fehler auf wie unvollständige Etikettierung oder 
geringfügige Abweichungen der Inhaltsstoffgehalte von den 
deklarierten Werten. 15 % aller kontrollierten Proben boten Grund zu 
Beanstandungen, welche finanzielle Konsequenzen für den Hersteller 
nach sich zogen. Von diesen wiesen drei Proben GVO- Gehalte auf, die 
nicht wie vorgeschrieben deklariert waren. Die hohe Anzahl an 
Beanstandungen erklärt sich mit der für Heimtierfutter erst kürzlich 
in Kraft getretenen Gesetzgebung sowie der Tatsache, dass vorher 
keine gesetzlichen Vorschriften für Heimtierfutter existierten.
Gemäss der Futtermittelverordnung können diätetische Futtermittel in 
Verkehr gebracht werden, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. 
Verschiedene Katzen- und Hundefuttermittel rühmen sich jedoch ohne 
vorherige Zulassung ihrer diätetischen Vorzüge; zum Teil enthalten 
sie sogar unerlaubte Zusätze wie Probiotika oder Enzyme.
Katzen in 27% aller Schweizer Haushalte Nach Schätzungen des 
Verbandes für Heimtiernahrung (VHN) in den Jahren 2003/2004 hielten 
46% aller Schweizer Haushalte ein Haustier. 27 % besassen Katzen, 14 
% Hunde; 14 % Nagetiere; 11 % Vögel, und 6 % Fische. Der Umsatz mit 
dem Verkauf von Heimtierfutter betrug 550 Millionen Franken. Davon 
wurden 295 Millionen Franken mit Katzenfutter und 115 Millionen mit 
Hundefutter erzielt. Im Hinblick auf diese Zahlen hat ALP 
entschieden, sich zur Zeit auf die Kontrolle von Katzen- und 
Hundefuttermittel zu konzentrieren.
In einigen Ausnahmefällen wurden auch andere Futtermittel 
untersucht. Seit dem 1. März 2005 ist das Vorhandensein von 
Ambrosiasamen (Ambrosia artemisiifolia L.; Aufrechtes Traubenkraut) 
in Futtermitteln verboten, da die Pollen dieser Pflanze ein sehr 
starkes Allergiepotenzial aufweisen. Die Kontrollen von ALP haben 
ergeben, dass diese Bestimmung nicht bei allen Futtermittel für 
Wild- oder Ziervögel eingehalten wurde. Die betroffenen Firmen 
wurden angewiesen, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die 
Situation zu verbessern.
ALP organisierte am Freitag, den 18. November 2005 für die 
Branchenmitglieder zum ersten Mal in der Schweiz einen 
Informationstag zum Thema gesetzliche Rahmenbedingungen für 
Heimtierfutter. Die Präsentationen dieses Informationstages sind auf 
der ALP-Homepage verfügbar (www.alp.admin.ch).
Kasten 1
Grundsätze der Kontrolle von Heimtierfuttermittel
Wie Futtermittel für Nutztiere müssen auch Heimtierfuttermittel so 
hergestellt werden, dass die Gesundheit der Tiere nicht 
beeinträchtigt wird. Bei Heimtierfuttermittel müssen alle 
Ausgangsprodukte mit ihrem genauen Namen aufgeführt werden. Die 
verwendeten Zusatzstoffe müssen erlaubt sein und den in der Schweiz 
und der EU geltenden Vorschriften entsprechen.
Die Futtermittelkontrolle wird gewährleistet, indem ALP die 
Herstellung und den Handel von Futtermittel überwacht und die 
Genehmigungen für neue Substanzen erteilt, welche für die 
Tierfütterung bestimmt sind. ALP muss darüber hinaus die Tierhalter 
vor Täuschung schützen. Die inländischen und liechtensteinischen 
Hersteller und Wiederverkäufer sind bei der Forschungsanstalt 
registriert und erhalten von ihr die notwendigen Genehmigungen.
Kasten 2 Gesetzlicher Rahmen Eine Änderung des 
Landwirtschaftsgesetzes im Jahr 1998 war die erste Etappe auf dem 
Weg zur Kontrolle von Heimtierfutter. Für die Umsetzung in die 
Praxis hat jedoch die Ausweitung der geltenden 
Futtermittel-Verordnung im Januar 2003 gesorgt.
Seither müssen sich Hersteller und Wiederverkäufer von 
Heimtierfutter bei ALP anmelden. Gemäss dieser Verordnung sind die 
Hersteller zur Selbstkontrolle verpflichtet.
Der Text dieser Medienmitteilung findet sich auf der ALP-Homepage: 
www.alp.admin.ch ® Medienmitteilungen.
Für weitere Informationen:
Heinrich Boschung
Verantwortlicher für die Futtermittelkontrolle von Heimtierfutter
Agroscope Liebefeld-Posieux
Eidgenössische Forschungsanstalt 
für Nutztiere und Milchwirtschaft (ALP)
Tel. : 026 407 72 74
E-Mail:  heinrich.boschung@alp.admin.ch

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