VSE zur ElCom-Verfügung vom 9. März 2009
Aarau (ots)
Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat die Verfügungen für die Berechnung der Netzebene 1 am 9. März erlassen. Damit hat die ElCom für die Entscheidungsfindung in der komplexen Materie der Preisfestlegung im Höchstspannungsnetz über zwei Monate benötigt. Am 31. März müssen gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV) alle Stromversorger ihre Netznutzungstarife veröffentlichen. Für die restlichen drei Netzebenen bleiben für die Neukalkulation der Netznutzungstarife folglich lediglich drei Wochen, beziehungsweise eine Woche pro Netzebene.
Für die Schweizer Elektrizitätsunternehmen ist eine seriöse Berechnung des Strompreises in dieser knappen Frist praktisch kaum umsetzbar. Der VSE hat die Behörden bereits vor Erlass der Änderung der StromVV nachdrücklich auf diesen unbefriedigenden Zustand aufmerksam gemacht. Die Unternehmen der Branche setzen alles daran, die gesetzlichen Vorgaben seriös wahrzunehmen. Der VSE unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung. Eine Verzögerung der Publikation ist jedoch nicht auszuschliessen.
Gemäss der Stromversorgungsverordnung müssen die Netzbetreiber die für die Netznutzung nötigen Informationen über eine einzige frei zugängliche Internetadresse bereitstellen. Im Auftrag der Elektrizitätskommission (ElCom) hat der VSE über seine Internetadresse www.strom.ch diese Aufgabe übernommen.
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