Solaroffensive: Zubau von Winterproduktion vorantreiben, nicht bremsen
Aarau (ots)
Das Parlament hat im September 2022 sehr deutlich den Willen geäussert, den Bau von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen zu ermöglichen und rasch voranzutreiben. Die Umsetzungsbestimmungen drohen diesen jedoch auszubremsen. Es braucht eine Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit und eine Optimierung der Förderbedingungen. Der VSE hat heute zu den entsprechenden Verordnungsänderungen Stellung genommen.
Um die Stromversorgung sicherzustellen, muss die Schweiz rasch und dauerhaft Winterproduktion aus allen erneuerbaren Energien (Speicherwasserkraft, Wind, alpine PV, Biomasse) zubauen. Bereits ab 2025 drohen aufgrund des fehlenden Stromabkommens einschneidende Importbeschränkungen, welche die Nachbarländer der Schweiz zur Einhaltung der EU-Binnenmarktvorgaben einseitig umsetzen werden. Daher treibt das Parlament in einem ersten Schritt den Bau grosser Photovoltaikanlagen voran, welche einen hohen Winterproduktionsanteil aufweisen. Es hat dazu dringlich eine Änderung des Energiegesetzes (Art. 71a EnG) beschlossen und auf 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Diese gilt bis Ende 2025 und für ein Volumen von 2 TWh.
Planungs- und Investitionsunsicherheit bremst Projektwettlauf aus
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen nehmen für diese Photovoltaikanlagen inkl. Netzanschlüsse eine übergeordnete Güterabwägung zu Gunsten der Energieproduktion vor, stellen die raumplanerische Bewilligungsfähigkeit sicher und straffen so die Verfahren, und sie gewähren eine spezifische finanzielle Förderung für diese Anlagen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie allfällige Beschwerdeverfahren bleiben bestehen. Damit unter diesen Bedingungen bis Ende 2025 der Zubau von 2 TWh erreicht werden kann, muss eine möglichst grosse Anzahl Projekte gleichzeitig gestartet werden. Dieses Projektwettrennen droht jedoch mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsbestimmungen im Keim zu ersticken. Denn die Vorschläge schaffen für die Projekte erhebliche Planungs- und Investitionsunsicherheiten.
Um diesen Mangel zu beheben, fordert der VSE in seiner Stellungnahme, dass die Förderbedingungen für die Projekte frühzeitig verbindlich festgelegt werden. Dabei müssen sie der langen Nutzungsdauer der Anlagen und den in diesem Zeitraum auftretenden Marktunsicherheiten gerecht werden. Wegen der knappen zeitlichen Verhältnisse für den Zubau ist eine enge Koordination mit den Plangenehmigungsverfahren für die notwendigen Netzanschlüsse zwingend. Für diejenigen Projekte, welche gerade nicht mehr unter die 2 TWh fallen, muss eine geeignete Nachfolgelösung gefunden werden. Es kann nicht sein, dass Projekte, welche eine Baubewilligung erhalten haben, nicht realisiert werden können.
Rahmen für den längerfristigen Ausbaupfad nötig
Mit einem auf 3 Jahre und 2 TWh ausgerichteten Wettlauf ist es nicht getan. Gemäss der vom VSE am 13. Dezember 2022 vorgestellten Studie " Energiezukunft 2050" müssen ab sofort und über die nächsten 28 Jahre im Schnitt jährlich 1,3 TWh zugebaut werden. Dies wird ohne einen mittel- und langfristig stabilen Rahmen nicht realisiert werden können. Zudem braucht es für alle Arten von Winterproduktion (Speicherwasserkraft, Windenergie, alpine, Biomasse, inkl. der jeweiligen netzseitigen Erschliessungsanlagen) dringend Verbesserungen bezüglich der Bewilligungsfähigkeit und der Geschwindigkeit der Verfahren. Das Parlament ist gefordert, dies mit dem Mantelerlass zu gewährleisten.
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