Verfahren beschleunigen: Auch für das Netz
Aarau (ots)
Damit der Umbau des Energiesystems endlich Fahrt aufnehmen kann, müssen die Planungs- und Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Unabdingbar ist, dass die Beschleunigung nicht nur für erneuerbare Produktionsanlagen von nationalem Interesse gilt, sondern insbesondere auch auf die nötigen netzseitigen Anschlüsse und Leitungen ausgeweitet wird. Der VSE begrüsst deshalb, dass der Bundesrat heute die Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage in Auftrag gegeben hat.
Für einen zügigen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien wurden in den letzten Monaten Fortschritte erzielt. Mit dem vom Parlament praktisch einheitlich verabschiedeten Mantelerlass wurde ein Meilenstein erreicht, der die Bewilligungsfähigkeit von Projekten markant verbessern dürfte. Damit dies so rasch wie möglich gelingt, braucht es ergänzend zum Mantelerlass eine Beschleunigung der Verfahren: Planungs-, Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren müssen gestrafft werden.
Keine Beschleunigung der Produktion ohne Netz
Der dem Parlament vom Bundesrat im Sommer vorgelegte Beschleunigungserlass schafft wichtige Voraussetzungen, um eine Beschleunigung der Verfahren für Produktionsanlagen zu erreichen. Doch der grosse Vergessene in der bisherigen Vorlage ist das Netz: Denn eine Produktionsanlage dient niemandem, wenn kein Anschluss vorhanden ist oder die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um die Energie abzutransportieren und zu verteilen. Das haben die Diskussionen rund um alpine PV Anlagen in den letzten Monaten deutlich vor Augen geführt. Beschleunigungsmassnahmen müssen aus diesem Grund ebenso die bundesrechtlichen Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren für die Netze umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass die Bewilligungen für die netzseitigen Anschlüsse und Leitungen zeitgleich mit denjenigen für die Produktionsanlage erteilt werden. Netz und Produktionsanlagen müssen endlich als Gesamtsystem begriffen und von der Regulierung als solche behandelt werden.
Umbau des Energiesystem nur mit Verteilnetz
Die Beschleunigungsvorlage strebt wenige Verbesserungen für die Realisierung von Stromübertragungsnetzen (NE 1) an. Der VSE begrüsst deshalb ausdrücklich, dass der Bundesrat jetzt eine Vorlage in Auftrag gegeben hat, die die Verfahren für die Bewilligung im Netzbereich umfassend angeht und vor allem alle Netzebenen berücksichtigt, denn der Umbau des Energiesystems spielt sich hauptsächlich auf den unteren Netzebenen ab. Dieses wird mit der Elektrifizierung und Dezentralisierung massiv um- und ausgebaut werden müssen. Ziel der Vorlage muss deshalb ein miteinander eng koordiniertes, beschleunigtes Verfahren mit denselben Fristen sein. Der VSE wird sich in der Vernehmlassung der Vorlagen konstruktiv einbringen.
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