Energievorschriften: Kantone müssen jetzt Korrekturen vornehmen
Zürich (ots)
Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG bedauert, dass die von der Plenarversammlung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) verabschiedeten MuKEn innovative Energienutzungen mit Erdgas und Biogas behindern statt erleichtern. Dank Erdgas- statt Ölheizungen werden in der Schweiz jährlich rund 2,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
Mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) werden auf kantonaler Ebene die Weichen gestellt für den Energieeinsatz im Gebäudebereich. Das Paket enthält aus Sicht des VSG bedeutende Konstruktionsfehler, die bei der Umsetzung anzugehen sind. Den kantonalen Verwaltungen und Parlamenten bleibt die Chance, diese zu beheben. Denn nur so lassen sich die Ziele - Reduktion der CO2-Emissionen, höhere Energieeffizienz und der vermehrte Einsatz von erneuerbaren Energien - tatsächlich erreichen. Das Potenzial, mit Gaslösungen CO2 zu reduzieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft, und durch einen verstärkten Einsatz von Wärmekraftkopplung (WKK) und Biogas könnten die Effizienz und der Anteil erneuerbarer Energien gesteigert werden. Die in den neuen MuKEn vorgesehenen Detailregulierungen schaffen dafür aber keine Anreize.
Besonders unbefriedigend ist, dass die MuKEn weiterhin keine Regelung vorsehen, um die Nutzung von Biogas über das Gasnetz als erneuerbare Energie anrechnen zu lassen. Der VSG hat dazu ein mögliches Modell entwickelt, das von einer Mehrheit der EnDK nicht akzeptiert wurde.
Statt der Festlegung einheitlicher Energieeffizienz- und CO2-Zielvorgaben beinhalten namentlich die Standardlösungskombinationen für Neubauten und beim Heizkesselersatz diskriminierende Detailregulierungen. Diese erschweren die Erreichung der energiepolitischen Ziele mittels Gasversorgung und schränken den Hauseigentümer in seinen Wahlmöglichkeiten massiv ein. Dies gilt auch für WKK. Diese können gerade in den Wintermonaten optimal zu einer dezentral bedarfsgerechten Stromproduktion beitragen. Die vorgesehenen Vorschriften sind aber dermassen gestaltet, dass sie WKK nicht unterstützen.
Anzuerkennen ist immerhin, dass Gaslösungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden und gasbetriebene Wärmepumpen sogar erstmals explizit in die MuKEn Eingang gefunden haben. Bei der Umsetzung der MuKEn in den kantonalen Gesetzgebungen bleibt den Kantonen und ihren Parlamenten nun die Chance, die notwendigen Verbesserungen vorzunehmen, damit die ambitiösen energiepolitischen Ziele auf wirtschaftliche, umwelt- und sozialverträgliche Weise erreicht werden können.
Kontakt:
Daniela Decurtins, Direktorin VSG, 079 294 33 83,
decurtins@erdgas.ch, www.erdgas.ch