SUVA: Immobilienverkäufe: Suva beschliesst unabhängige externe Untersuchung
Luzern (ots)
Die Immobilienaufsichtskommission der Suva (IAK) hat an ihrer Sitzung vom 22. September 2005 im Beisein des Verwaltungsratspräsidenten über die neun umstrittenen Immobilienverkäufe im Tessin, in Kriens und in Herzogenbuchsee beraten. Die Suva wird ihre Immobilienaktivitäten der letzten fünf Jahre durch unabhängige, externe Experten überprüfen lassen.
Als Sofortmassnahmen beantragt die IAK ausserdem eine Reihe organisatorischer und struktureller Massnahmen. So soll die Aufteilung der Kompetenzen für Immobilienverkäufe zwischen dem Verwaltungsrat und der operativen Leitung neu geregelt werden. Die im Frühjahr dieses Jahres eingeleitete interne Untersuchung hat die Geschäftsleitung der Suva dazu veranlasst, die Kontrollmechanismen bereits vor Monaten zu verschärfen. Das Risk Management für alle Kapitalanlagen rapportiert neu direkt an die Geschäftsleitung. Das gilt insbesondere auch für die Immobilienanlagen. Zudem wurde eine personelle Verstärkung der Controlling- und Compliance-Funktionen eingeleitet.
Die Suva erinnert daran, dass sie durch ihre Anlagepolitik jedes Jahr erhebliche Kapitalerträge erwirtschaftet: Im Jahre 2004 betrug der Zugewinn, der durch gute Bewirtschaftung der Prämiengelder erzielt wurde, nach Abzug aller Wertberichtigungen fast 600 Franken für jeden einzelnen der rund 1.8 Millionen Versicherten, insgesamt also mehr als 1 Milliarde Franken.
Externe Untersuchung Grundsätzlich wurden die eingeleiteten Erneuerungen der Immobilienstrategie von der IAK positiv beurteilt, hingegen soll die Kompetenzverteilung für Verkäufe zwischen der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat neu geregelt werden. Vor dem Hintergrund der laufenden Untersuchung waren sämtliche Immobilienaktivitäten vorsorglich eingestellt worden. Die Suva hat heute beschlossen, ihre Aktivitäten im Immobilienbereich im Rahmen der gültigen Anlagepolitik wieder aufzunehmen. In Kraft bleibt weiterhin die von der Tessiner Staatsanwaltschaft auf Wunsch der Suva verfügte Weiterverkaufssperre für sechs Tessiner und zwei Deutschschweizer Liegenschaften.
Mit dem Beschluss, eine unabhängige externe Untersuchung einzuleiten, verfolgt die Suva die folgenden Ziele: - Überprüfung sämtlicher Immobilienaktivitäten der letzten fünf Jahre. - Analyse regionaler Marktverhältnisse im Immobiliensektor unter Berücksichtigung des Immobilienportefeuilles der Suva. - Kontrolle der Strukturen und Abläufe im internen Immobilienbereich.
Kontrollen unterlaufen? Eine vorläufige Einschätzung der Suva-internen Abläufe lässt vermuten, dass an sich gut geregelte Kontrollmechanismen durch absichtliche Machenschaften unterlaufen und Expertenmeinungen beeinflusst worden sein könnten. Noch ist allerdings unklar, ob und in welchem Ausmass die Suva geschädigt wurde. Kein Schaden entsteht aufgrund der von der Suva initiierten Grundstücksperre zum Beispiel dann, wenn durch die Staatsanwaltschaft Tessin ein strafrechtlicher Tatbestand festgestellt wird. Eine vollständige Beurteilung der Sachlage wird erst nach Abschluss der Strafuntersuchung möglich sein. Die Suva erhofft sich davon Aufschluss über das Ausmass des allfälligen Schadens und über die Umstände, die möglicherweise zu Unregelmässigkeiten geführt haben. Derzeit befinden sich sieben Personen in Untersuchungshaft, davon ein ehemaliger Mitarbeiter der Suva.
Oberaufsicht des Bundesrates Oberaufsichtsbehörde für die Suva ist der Bundesrat. Das Bundesamt für Gesundheit überwacht für ihn das gesetzeskonforme Handeln der Suva. In ihrer Immobilienpolitik ist die Suva frei. Die Aufsicht darüber obliegt dem Verwaltungsrat der Suva, der ein Anlagereglement erstellt hat. Der Bundesrat genehmigt gestützt auf Art. 61 Abs. 3 UVG die Jahresrechnung, den Jahresbericht und die Reglemente über die Organisation der Suva.
Die Immobilienaufsichtskommission (IAK) überwacht die Anlagetätigkeit im Immobilienbereich der Suva. Im Rahmen der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen langfristigen Anlagestrategie legt sie auch die Ziele und Vorgaben für die Entwicklung des Immobilienportfolios fest.
Auskunft für Medienschaffende:
Franz Cahannes, Präsident IAK, Telefon 079-702 83 66 Franz Steinegger, Präsident VR, Telefon 041-870 73 73
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Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund vertreten. Die Suva wurde 2004 mit dem Esprix für Kundenorientierung und dem Innovationspreis der Schweizer Assekuranz für das New Case Management und die wirkungsvolle Wiedereingliederung Verunfallter ausgezeichnet.
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