Verhandlungen für einen neuen Maler/-innen- und Gipser/-innen-Vertrag abgebrochen - GBI will Vertrag kündigen und Friedenspflicht aufheben
Bern (ots)
Auch in einer weitern Verhandlungsrunde haben es die Vertreter des Schweizerischen Maler- und Gipsermeisterverbandes abgelehnt, ihr Versprechen auf Einführung einer echten Frühpensionierung für ihre Angestellten zu halten. Im Gegenteil: Die Arbeitgeberseite begleitete ihren Wortbruch zusätzlich mit Forderungen, die auf ein Einfrieren bzw. auf eine Senkung der Löhne hinauslaufen. Angesichts dieser unrealistischen Haltung der Maler- und Gipsermeister sieht die Gewerkschaft Bau & Industrie GBI keinen Verhandlungsspielraum und will den Ende März 04 auslaufenden Vertrag kündigen und die Friedenspflicht aufheben.
Bei Abschluss des laufenden Vertrages hatten sich die Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit einer Expertenkommission bis September 2002 ein geeignetes Frühpensionierungsmodell auszuarbeiten und so schnell wie möglich für allgemein verbindlich erklären zu lassen. Ab dann wären die Arbeitgeber verpflichtet gewesen, pro Mitarbeiter und Monat 45 Franken zur Vorfinanzierung einzubezahlen. Im Gegenzug verzichteten die Gewerkschaften damals auf Reallohnerhöhungen, weil ja die 45 Franken Vorfinanzierung als Lohnsummenanteil zu betrachten waren. Doch die Arbeitgeber haben nie ernsthaft an der Ausarbeitung dieses Modell mitgewirkt und folglich auch nie die 45 Franken Vorfinanzierung auf die Seite gelegt, sondern in der eigenen Tasche behalten. Dies ist ein eklatanter Wortbruch und Beschiss gegenüber ihren Angestellten. Selbst jetzt, vier Monate vor Auslaufen des geltenden Vertrages, sind die Arbeitgeber nicht bereit, endlich auf ihr Versprechen einzugehen, sondern brüskieren ihre Mitarbeiter/-innen zusätzlich, indem sie Forderungen stellen, die auf ein Einfrieren bzw. eine Senkung der Löhne hinauslaufen.
Ganz anders verhielten sich da die Maler- und Gipsermeister in der Romandie, welche diesen Sommer mit den Gewerkschaften einen neuen Gesamtarbeitsvertrag abschlossen, die es den Maler/-innen und Gipser/-innen in den Westschweizer Kantonen ab nächstem Jahr erlauben wird, mit 62 in Rente zu gehen. Die Maler/-innen und Gipser/-innen in der Deutschschweiz fragen sich zu recht, weshalb ihnen etwas vorenthalten werden soll, das in der Romandie offensichtlich ohne Probleme umsetzbar und finanzierbar ist.
Angesichts der sturen Haltung der Maler- und Gipsermeister sieht die GBI keinen Verhandlungsspielraum mehr. Aus diesem Grund wurde auch ein nächster Verhandlungstermin im Dezember gestrichen. Die GBI wird einer Berufskonferenz (Branchenparlament) der Maler/-innen und Gipser/-innen beantragen, den Gesamtarbeitsvertrag auf Ende März 2004 zu kündigen und die Friedenspflicht aufzuheben. Kampfmassnahmen sind offensichtlich unerlässlich, um die Arbeitgeber an ihre Verpflichtungen zu erinnern.
Kontakt:
Hansueli Scheidegger
Zentralsekretär GBI
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